Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 13

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

fenen und zu kontrollierenden Sportlerinnen und Sportler, deren Umfeld sowie Sportärzte und Apotheken und andererseits die Aufklärung in den Schulen im Rahmen des Biologie- und Leibeserziehungsunterrichtes.

Es gibt eine jährlich erscheinende Broschüre über die verbotenen Substanzen sowie über Medikamente, in denen solche Substanzen vorhanden sind. Diese Broschüre geht an die betroffenen SportlerInnen und Verbände, die Sportärzte sowie an alle österreichischen Apotheken.

Zusätzlich erfolgt eine Aufklärung und Information im Rahmen von Trainingslagern. Die Referenten dafür werden vom Institut für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung zur Verfügung gestellt (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haigermoser: Sehr gut!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Patrick Ortlieb (Freiheitliche): Meine Zusatzfrage lautet: Die europäische Anti-Doping-Konvention wurde bereits in die österreichische Rechtsordnung übernommen. Welche weiteren gesetzlichen Bestimmungen sind auf Grund dieser Konvention zu erlassen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Es sind noch eine Reihe von Bestimmungen zu erlassen. Dabei handelt es sich vor allem um Strafbestimmungen beziehungsweise um Kontrollen im Bereich des Freizeitsportes und im Sportlerumfeld. Es liegt eine Novelle zum Arzneimittelgesetz im Rahmen des Begutachtungsverfahrens momentan bei den zuständigen Ministerien für soziale Sicherheit und Generationen beziehungsweise Justiz, und sobald sie dort abgeklärt ist, wird sie auch an das Parlament weitergeleitet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Vizekanzlerin! Angesichts der Innsbrucker Tiefgaragenaffäre, bei der ein Sportsprecher alkoholisiert und Auto fahrend unrühmlich in Erscheinung getreten ist (Abg. Haigermoser: Das ist ja ungeheuerlich!): Wie beurteilen Sie die Vorbildwirkung von Sportsprechern in Sachen Doping, Drogen und Alkoholeinfluss? (Abg. Haigermoser: Du bist das Allerletzte, du Öllinger!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin! Im Sinne der bisherigen Praxis stelle ich fest, dass ich den inhaltlichen Zusammenhang zur Hauptfrage nicht erkennen kann. Aber es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie dazu Stellung nehmen wollen. (Abg. Haller: Schmutzig! – Ruf bei den Freiheitlichen: Setzen, Öllinger!)  – Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter! Ich möchte darauf aufmerksam machen (Abg. Mag. Trattner  – in Richtung des Abg. Öllinger –: Ein richtiger Schmutzkübel ist das!), dass es eine Grundlage des Rechtsstaates und der Demokratie in diesem Lande ist, dass man nicht mit unbewiesenen Verdächtigungen versucht, Leute in Misskredit zu bringen. (Abg. Ing. Westenthaler: "Stöllinger" weiß das nicht, weil das bei den Kommunisten anders ist!) Sie wissen sehr gut, dass es in dem von Ihnen angesprochenen Fall weder zu einer Ermittlung der Behörden noch zu einer Anklageerhebung gekommen ist, sondern dass, ganz im Gegenteil, festgestellt wurde, dass kein wie immer gearteter strafrechtlicher Vorwurf gegeben ist (Abg. Dr. Krüger: So etwas Mieses! – Abg. Haigermoser: ... seine Visage ...!), sodass in dem von Ihnen angesprochenen Fall die Vorbildwirkung für den Sport uneingeschränkt und hundertprozentig gegeben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Ruf: Schämen Sie sich! – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Öllinger –: Du bist die mieseste Figur in diesem Haus! Der größte Miesling in diesem Haus! Pfui Teufel! – Abg. Haigermoser  – in Richtung Grüne –: ... Gesindel!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Miedl gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite