Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 20

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Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

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Mit welchen Familienleistungen können Familien mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes rechnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Haller! Man kann zunächst einmal davon ausgehen, dass mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes für die Familien endlich das umgesetzt wird, was ihnen versprochen worden ist, nämlich mehr Wahlfreiheit zwischen Beruf und Kinderbetreuung. Ich darf Sie etwa darauf hinweisen, dass die Höhe der derzeitigen Zuverdienstgrenze verfünffacht worden ist, und zwar auf 200 000 S. Damit tritt erstmals die Wahlfreiheit ein.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass es in der Vorwoche in Graz mit den Familienpolitikern und Familienpolitikerinnen aller Länder, den zuständigen Referentinnen und Referenten sowie mit ihren Mitarbeitern einen guten Konsens dahin gehend gegeben hat, dass das bisherige Familiengeld der Länder trotz Einführung des Kinderbetreuungsgeldes voll für die Familien – allerdings in neuer Form – von den Ländern zur Verfügung gestellt wird. Ich darf Sie außerdem darauf hinweisen, dass es auch im Gesetz festgeschrieben ist, dass ab 2003 die entsprechenden Zuschläge sowohl für behinderte Kinder als auch für alle anderen Kinder in den älteren Altersgruppen um 100 S pro Monat valorisiert und erhöht werden.

Ich meine daher, dass bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes weder Familien mit Kindern im Kleinkindalter noch Familien mit älteren Kindern befürchten müssen, dass sie unter die Räder kommen und Maßnahmen für sie nicht umfassend getätigt werden. Wir haben darauf geachtet, dass mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld nicht nur die Familien mit Kindern in der Altersgruppe von ein bis drei Jahren eine deutliche Verbesserung erfahren, sondern dass auch für die Familien mit älteren Kindern eine entsprechende Valorisierung festgesetzt wird.

Des Weiteren darf ich Sie darüber informieren, dass gerade gestern hier im Parlament für Eltern mit behinderten Kindern ein Anspruch auf die Zuerkennung des Pflegegeldes bereits vor der bisher geltenden Altersgrenze, nämlich auch im Alter von null bis drei Jahren, gesetzlich festlegt worden ist, sodass es nunmehr auch in diesem Zeitraum für die Betreuung behinderter Kinder nicht mehr nur in einzelnen Ländern, sondern generell ein Pflegegeld geben wird. Ich betrachte das auch als wichtige zusätzliche familienpolitische Maßnahme, um das Umfeld dieser Familien zu unterstützen und sie zu ermutigen, sich behinderten Kindern nicht nur zu widmen, sondern ihnen auch mit mehr Freude zu begegnen. Die Betreuung wird auf pekuniärer Ebene, der im humanitären Bereich doch eine große Bedeutung zukommt, erleichtert, um Familien mit behinderten Kindern entgegenzukommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Kinderbetreuungsgeld wird als Familienleistung das bisherige Karenzgeld ersetzen. Das Karenzgeld war eine Leistung im Arbeitsrechtsbereich. Welche Änderungen sind dadurch im arbeitsrechtlichen Bereich notwendig geworden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das Arbeitsrecht ist, wie Sie wissen, Angelegenheit von Herrn Kollegen Bartenstein. Ich möchte aber trotzdem, obwohl das nicht meinem Ressort zugehörig ist, hier klar


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