Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 23

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Plank! Ich darf Sie auf die gestrige Debatte hier im Hohen Hause verweisen. Es hat in der ersten Maiwoche eine Sitzung der Landessozialreferenten in Schladming gegeben. Dort ist erfreulicherweise zum ersten Mal von allen Ländern die Zustimmung zu erreichen gewesen, in diesem Bereich tätig zu werden. Sie wissen ja, dass auf Grund der 15a-Vereinbarungen der Bund nicht allein, sondern nur gemeinsam mit den Ländern tätig werden kann.

Sie wissen, Frau Kollegin Plank, dass die Bundesregierung für diese Legislaturperiode im Bereich Pflegegeld diesbezüglich eine Einmalzahlung im Regierungsübereinkommen vorgesehen hat. Die Länder waren in der erwähnten Sitzung in Schladming der Meinung, dass sie aus verwaltungstechnischen Gründen lieber Valorisierungen im Prozentbereich und keine Einmalzahlungen haben wollen. Daher habe ich, mit dem Rückhalt der Meinung der Länder, nunmehr mit dem Herrn Finanzminister Verhandlungen begonnen, um diesem Bereich entsprechende Mittel zuzuführen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung ihr Regierungsübereinkommen auf Punkt und Beistrich einhalten wird und daher die Zahlungen noch in dieser Legislaturperiode erfolgen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Plank.

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben in der vergangenen Gesetzgebungsperiode den gehörlosen und schwer hörbehinderten Menschen versprochen, einen Pflegegeldanspruch für sie – analog den Blinden – durchzusetzen, und dies auch mit einem Antrag dokumentiert.

Jetzt frage ich Sie als zuständigen Bundesminister: Bis wann wird damit zu rechnen sein, dass die schwer hörbehinderten und gehörlosen Menschen – analog den Blinden –, so wie damals versprochen, einen Pflegegeldanspruch bekommen werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Abgeordnete! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Hörbehinderte, die auf Grund ihrer Behinderung aufwendige Pflege benötigen, schon heute Pflegegeld beantragen können. Es geht daher um die Frage, ob die Hörbehinderung eo ipso, also für sich selbst, bereits als Behinderung anerkannt wird, bei der ein entsprechendes Pflegegeld zuerkannt werden sollte. Mit den Ländern ist keine einheitliche Meinung darüber zu erzielen gewesen, und daher bin ich in diesem Falle auch darauf angewiesen, eine Lösung am Verhandlungstisch vorzubereiten. Leider ist es noch nicht so weit.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Nicht nur die Höhe des Pflegegeldes ist wichtig, sondern auch die Qualität der Pflege. Daher meine Frage: Was haben Sie bisher unternommen, um die Qualität der Pflege, vor allem die Qualität der Pflege der Kinder zu verbessern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist sehr häufig davon die Rede, dass es im Bereich des Pflegegeldes zu Missbrauch kommt. Daher hat bereits meine Amtsvorgängerin eine Studie über den Bedarf und die Verwendung des Pflegegeldes im Familienbereich in Auftrag gegeben. In dieser Studie ist Gott sei Dank nachzulesen, dass in diesem Bereich die Pflege ordnungsgemäß und sehr umfassend im Interesse der zu Pflegenden durchgeführt wird.


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