Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 22

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Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Petrovic! Wir haben uns bemüht, all jenen, die in Österreich in den Genuss der Familienförderung kommen – egal, ob In- oder Ausländer –, diese auch zugute kommen zu lassen. Wir haben zweitens darauf geachtet, dass auch ausländische Personen, die entsprechend gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, auch dann, wenn sie erst kurzfristig in Österreich sind und nicht direkt aus der Beschäftigung in die Kindergeldbezugsphase übertreten können, trotzdem das Kinderbetreuungsgeld bekommen werden. Wir sind auch in diesem Bereich bemüht, nicht nur internationale Verträge einzuhalten, sondern selbstverständlich auch das, was sich die Bundesregierung vorgenommen hat – nämlich Integration der hier Befindlichen vor Zuzug –, entsprechend umzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Prammer, bitte.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Minister! Ich freue mich auch darüber, dass Österreich seit mehr als 30 Jahren das familienfreundlichste Land Europas ist – dank einer hervorragenden sozialdemokratischen Politik. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob Sie ebenfalls der Meinung sind – wie maßgebliche Vertreter Ihres Koalitionspartners –, dass unter Familienleistungen nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sachleistungen zu verstehen sind (Abg. Haller: Frage!), nämlich ganz konkret Kinderbetreuungseinrichtungen.

Wie wollen Sie garantieren, dass diese Kinderbetreuungseinrichtungen den österreichischen Kindern und deren Eltern zur Verfügung stehen? (Abg. Böhacker: Was haben Sie gemacht? Nichts!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Prammer! Ich glaube, dass in Österreich in weiten Teilen Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind. Dort, wo einige Bundesländer in ihrem Wirkungsbereich säumig gewesen sind, sehe ich es nicht mehr ein, dass es Aufgabe des Bundes sein soll, einzelnen Bundesländern, die nach wie vor säumig sind, aus Bundesmitteln etwas zu restituieren, was auf Grund der Verfassungslage eindeutig Angelegenheit der Gemeinden und Länder ist.

Ich bin daher bemüht, dort, wo Kinderbetreuungseinrichtungen vorhanden sind und wo dies auf Grund des Arbeitsumfeldes von besonderer Bedeutung ist, dahin gehend zu helfen, dass Frauen, aber auch Männern eine Beschäftigung nicht nur ermöglicht wird, sondern diese auch langfristig abgesichert wird, indem die Öffnungszeiten der Kindergärten wirtschaftsfreundlicher gestaltet werden und wir in diesen Fällen mit Geldleistungen beispringen. Einige Modelle haben wir derzeit in Arbeit, über einige Modelle sind wir derzeit noch in Verhandlungen.

Ich kann aber die Gemeinden und die Bundesländer, die bis dato säumig gewesen sind, nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, verfassungskonform für ihre eigenen Einrichtungen selbst vorzusorgen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir diesen Fragenkomplex abgeschlossen.

Wir kommen zur 5. Anfrage, die Frau Abgeordnete Plank stellen wird.

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

92/M

Ihre Amtsvorgängerin und Sie haben schon oft eine Erhöhung des Pflegegeldes versprochen, wann werden Sie einen Gesetzesvorschlag betreffend die Erhöhung des Pflegegeldes vorlegen?


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