Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 34

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Familienpolitik ist eine der ganz großen Querschnittsmaterien im neuen Jahrhundert. Wir haben daher die Familienpolitik in den Mittelpunkt gestellt, und zwar nicht nur in Sonntagsreden, sondern mit konkreten Taten, die zu klaren Verbesserungen und zu spürbaren Entlastungen für alle österreichischen Familien führen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Im Mittelpunkt unserer Politik steht die Einführung des Kindergeldes. Dieses Kindergeld ist eine Maßnahme, die es in einem Bundesland in Österreich, in Kärnten, schon seit dem 1.1.2001 gibt. Ab 1.1.2002 wird es dieses Kindergeld für ganz Österreich, und zwar für alle Eltern, für alle Mütter und für alle Väter, geben.

Das Kindergeld ist eine reine Familienleistung, nicht mehr eine Versicherungsleistung – das wurde schon angesprochen –, und es wird ausschließlich aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert. Ich war daher schon sehr verwundert, als der ehemalige Finanzminister und jetzige Abgeordnete Edlinger gerade das Kindergeld als angeblichen Beweis dafür genommen hat, dass die Budgetziele nicht einzuhalten wären.

Ganz im Gegenteil, Herr Kollege Edlinger! Der Unterschied zwischen Ihnen und uns besteht darin, dass wir das Geld, das für die Familien zweckgewidmet ist, auch ausschließlich und nur mehr für diese und nicht mehr zum Stopfen von Budgetlöchern verwenden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Edlinger: Das werden wir alles sehen!)

Das Kindergeld ermöglicht die Wahlfreiheit zur individuellen Gestaltung des Familienlebens. Es wird die Betreuungsarbeit generell anerkannt oder die gewünschte Form der Kinderbetreuung finanziert. Das ist ein Vorteil insbesondere für einkommensschwache Familien und Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen.

Die Wahlfreiheit wird erstmals auch realisiert durch Zuverdienstgrenzen, und zwar wesentlich höhere Zuverdienstgrenzen, als das bisher beim Karenzgeld der Fall war. Auch die diesbezügliche Kritik gerade von der sozialistischen Opposition verstehe ich überhaupt nicht, denn die Zuverdienstgrenzen, die es unter Ihrer Ägide sozusagen gegeben hat, waren nicht einmal ein Viertel dessen, was Frauen, die das Kindergeld beziehen, jetzt dazuverdienen können. Insofern ist das ein wesentlicher, ganz entscheidender Fortschritt nicht nur zur Wahlfreiheit, sondern auch zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das, was die Frau Prammer nie zustande gebracht hat!)

Es sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass es für Kinder ab dem vierten Lebensjahr zu einer Erhöhung der Kinderbeihilfe um 100 S kommen wird, um auch eine Initiative in Richtung der älteren Kinder zu setzen.

Das Arbeitslosengeld kann erstmals parallel oder im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden – auch das ist ein ganz wesentlicher Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation mit dem Karenzgeld.

Es ist auch sicherzustellen, dass die Länder qualitative und quantitative Verbesserungen bei den Kindergartenplätzen durchführen können durch die Mittel, die jetzt auch auf Landesebene in diesem Zusammenhang frei werden. Insofern ist das Kindergeld ein familienpolitischer Meilenstein für alle Mütter sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst, insbesondere aber für jene, die bisher gar keine Möglichkeit hatten, Karenzgeld zu bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit ist ein Kernpunkt unserer Familienpolitik. Wir wollen, dass Mütter und Väter eigenverantwortlich entscheiden können, wie sie gemeinsam in unterschiedlichen Familienphasen für das Familieneinkommen und für die Erziehung der Kinder Sorge tragen. Beide Aufgaben – Familienarbeit und Erwerbstätigkeit – sind für uns gleichwertig und werden von uns in gleicher Weise anerkannt. Das ist deswegen wichtig, weil wir in der Vergangenheit oft die Erfahrung machen mussten, dass sich Regierungspolitik am Zeitgeist orientiert hat und Leitbilder geschaffen hat, in denen die Familienarbeit oft als zweitklassig eingestuft wurde. Wir wollen diese außerordentlichen Leistungen anerkennen.


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