Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 48

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

und deutlich anzusprechen – zum einen für unsere Gäste auf der Galerie, zum anderen für all jene, die künftig das Kindergeld bekommen werden und uns jetzt zu Hause zuschauen.

Wer bekommt das Kindergeld? – Erstmals alle, das heißt: auch Studentinnen, Bäuerinnen, Hausfrauen, selbständig Erwerbstätige und geringfügig Beschäftigte. Erstmals bekommen alle das Kindergeld! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wie viel Kindergeld gibt es pro Monat? – 6 000 S. Wie war es bisher unter der SPÖ? – Da gab es ein Karenzgeld in der Höhe von 5 643 S. Das ist also nun ein Plus von 357 S pro Monat, und das macht im Jahr 4 284 S mehr aus.

Wie lange ist der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld? – Jetzt drei Jahre – 30 Monate plus sechs Monate. Wie war es bisher? – Eineinhalb Jahre plus sechs Monate. Warum vergessen Sie das immer wieder zu sagen, meine Damen und Herren? – Ich glaube, die Familien haben ein Anrecht, zu erfahren, um wie viel besser das Kindergeld ab dem Jahr 2002 ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Darf man trotz Kindergeldbezuges arbeiten? – Ja, man darf! Bisher gab es ein Berufsverbot beim Karenzgeld, da hatten wir nur eine Geringfügigkeitsgrenze: 4 076 S pro Monat durfte man zum Karenzgeld dazuverdienen. Wie ist es jetzt? – 200 000 S im Jahr! Wenn das keine Verbesserung ist, meine Damen und Herren, dann weiß ich nicht, was Sie sich von Familienpolitik erwarten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hat man eine Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf? – Ja, man hat die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf, aber man hat auch die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren, was bisher nicht möglich war.

Was bedeutet das Kindergeld für die Pension – auch das haben Sie versucht krankzureden, totzureden –: Erstmals – und das gab es noch nie! – sind Kindererziehungszeiten echte Beitragszeiten und werden pensionsbegründend angerechnet. Das gab es bei der SPÖ nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Nützt das Kinderbetreuungsgeld auch Alleinerzieherinnen? – Ja, denn Alleinerzieherinnen beziehen das Kindergeld 30 Monate – bisher waren es 18 Monate – und erhalten genauso wie sozial schwache Familien einen Familienzuschuss in der Höhe von 2 500 S pro Monat.

Außerdem haben wir – als weitere Familienleistungen – den Mehrkinderzuschlag um 500 S pro Monat angehoben und die Familienbeihilfe für jedes Kind ab dem vierten Lebensjahr um 100 S pro Monat erhöht. (Abg. Huber: Es wäre gescheiter, Sie würden es sich noch einmal durchlesen!)

Meine Damen und Herren! Ich kann es nur noch einmal sagen – und das vor allem für all jene Familien, die sich sehr wohl für die neue Regelung interessieren, die im Jahr 2002 auf sie zukommen wird –: Wir sind stolz auf das Kindergeld, das wir durchgesetzt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Schauen wir uns einige Zeitungskommentare an, zum Beispiel ein Kommentar aus der "Kleinen Zeitung"! – Ich zitiere:

"Wer noch keinen Beruf hatte (Studentin) oder den falschen Beruf (Bäuerin, Hausfrau), ging als Mutter im sozialdemokratischen Wohlfahrts- und Vollkaskostaat leer aus. Auch sonst war das mit dem Freisein so eine Sache. Wer in der Karenz den Kontakt zum Beruf nicht verlieren und mehr als 4 000 S dazuverdienen wollte, wurde von der fortschrittlichen Regierung bestraft: frau verlor einen Teil des Karenzgeldes. Das Freisein endete übrigens schon nach eineinhalb Jahren, da man das letzte halbe Jahr strich.

Die Frau Prammer hat das gefreut, weil die Mutter vom reaktionären E-Herd erlöst wurde", sie musste wieder arbeiten gehen, "aber die allein erziehende Verkäuferin, die finanziell gezwungen war, nach der Karenz wieder zu arbeiten, war" im Desaster: "Sie fand für ihren eineinhalb


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite