Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 82

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5. Pensionsanpassung für das Jahr 2001 mindestens im Ausmaß der Teuerungsrate. Die im § 588 Abs. 4 festgelegte Anrechnung früherer Pensionserhöhungen, die über die Bandbreitenregelung hinausgegangen sind, auf die Anpassung der Pensionen, ist ersatzlos zu streichen. Der Vergleichszeitraum für den Wertausgleich, der die Anpassung der Pensionen zumindest mit der durchschnittlichen Erhöhung der Inflationsrate in zwölf Monaten sichert, soll von Juli des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht, auf Oktober umgestellt werden.

6. Ersatzlose, rückwirkende Streichung der unsozialen Ambulanzgebühren.

7. Rücknahme der unsozialen Belastungen im Bereich der Krankenversicherung.

8. Einführung der partnerunabhängigen Notstandshilfe.

9. Jährliche Bereitstellung von 1,2 Mrd. ATS zum weiteren zügigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten (Ganztags, Ferienzeiten, insbesondere für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren und ab 6 Jahren).

10. Forcierung der Einrichtungen von Betriebskindergärten.

11. Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Frauenservicestellen mit klaren Aufgabenstellungen im gesamten Bundesgebiet.

12. Verankerung des Rechts des Kindes auf einen Kinderbetreuungsplatz mit hohem, klar definiertem, bundeseinheitlichem Qualitätsstandard.

13. Schaffung eines einkommensabhängigen Karenzgeldes, um berufstätigen Eltern die Einkommenskontinuität zu garantieren.

14. Neuregelung der Unterhaltsbevorschussung. Der Unterhalt soll zunächst grundsätzlich vom Bund bezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und nicht nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten. Angemessene Rückforderungen des Bundes an den Unterhaltsverpflichteten.

15. Recht auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes in Verbindung mit dem Recht, auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren.

16. Partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und stärkere Bewusstmachung der Väterkarenz in der Öffentlichkeit.

17. Verlängerung der Behaltefrist (Kündigungsschutz) nach der Karenzzeit von 4 auf 28 Wochen.

18. Ausbau der Wiedereinstiegshilfen nach familienbedingten Unterbrechungen (Qualifizierung und Neuorientierung; finanziell ausreichend ausstatten, bewerben und breit streuen). Das Recht auf Neuqualifizierung für WiedereinsteigerInnen soll den Wiedereinstieg beschleunigen und den entsprechenden Personen ermöglichen, auch nach der Babypause in qualifizierter Arbeit tätig zu sein.

19. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle auf der Basis betrieblicher und kollektivvertraglicher Vereinbarungen.

20. Verstärkung und Ausweitung der Weiterbildungsmaßnahmen und der Beratung für KarenzgeldbezieherInnen.

21. Ausweitung der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe für jene, die außerhalb des Wohnortes eine Zweitunterkunft haben (Heimfahrtbeihilfe für InternatsschülerInnen und -lehrlinge).

22. Mitfinanzierung des Familienlastenausgleichsfonds bei Zahnspangen und Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche.


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