Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu setzen bzw. Regierungsvorlagen mit den folgenden Inhalten dem Nationalrat vorzulegen bzw. für die Verwirklichung folgender Zielsetzungen zu sorgen:
1. Rücknahme der unsozialen Maßnahmen zur Treffsicherheit aus dem Budgetbegleitgesetz 2001 rückwirkend zum 1. Jänner 2001. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen enthalten sein:
Rücknahme der Besteuerung der Unfallrenten.
Rücknahme der Verschlechterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung.
Rücknahme der Studiengebühren.
Wiedereinführung der kostenlosen Mitversicherung.
2. Erhöhung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz mit 1. Jänner 2001 rückwirkend auf 4.800,- ATS/Monat. Der besondere Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz muss bereits nach 3 Monaten greifen.
3. Wiedereinführung der jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Anpassungsfaktor nach § 108 ASVG rückwirkend mit 1.1.2001 und Erhöhung des Pflege-Taschengeldes bei stationärer Unterbringung auf 20 Prozent der Pflegestufe 3.
4. Rücknahme der unsozialen Maßnahmen der Pensionsreform und Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung sowie einer längeren Beschäftigung. Dies soll durch folgende Maßnahmen ermöglicht werden:
a) Rücknahme der unsozialen Maßnahmen der Pensionsreform 2000 (ASVG und öffentlicher Dienst).
b) Erarbeitung eines Maßnahmenplanes für eine nationale Kraftanstrengung zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer ArbeitnehmerInnen.
c) Eigenständige Alterssicherung für Frauen. Das heißt, Einbeziehung aller in Österreich lebender Personen in die gesetzliche Altersvorsorge, Mindesthöhe der Eigenpension und angemessene Berücksichtigung von gesellschaftlich notwendiger unbezahlter Versorgungsarbeit.
d) Umfassende gesundheitspolitische Vorkehrungen, einschließlich ausgeweiteter Rehabilitationsanstrengungen, angesichts des beeinträchtigten Gesundheitszustands von älteren ArbeitnehmerInnen, der in hohen Invaliditätsraten gegenwärtig zum Ausdruck kommt.
e) Finanzierungskonzept für die volle Abgeltung der Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung (Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Präsenz/Zivildienst).
f) Erhöhung der Eigenfinanzierung von Erwerbsgruppen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit (insbesondere bei der bäuerlichen und gewerblichen Pensionsversicherung).
g) Gesetzliche Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Schwarzarbeit von Unternehmen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um bestehende Abgabenverpflichtungen tatsächlich einzuhalten. Das Ausmaß der Steuerhinterziehungen und die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge sind sozial- und finanzpolitisch bedrohlich und bedürfen auch empfindlicher Sanktionen gegen die Unternehmungen.
h) Einheitliches Pensionsrecht für alle BerufseinsteigerInnen.