Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 100

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Ich stelle am Beginn eine einzige Frage, Herr Kollege Khol und meine Damen und Herren der drei "Volksanwälte-Proporzfraktionen" (Ruf bei den Freiheitlichen: Warum gibt es keinen Grünen?): Sind das die Besten? Sind das mit Sicherheit die Besten, die in der Republik Österreich für diese drei Funktionen gefunden werden konnten? (Abg. Dietachmayr: Bei einem bin ich mir ganz sicher!)

Es spricht vieles dafür, dass es nicht die Schlechtesten sind oder dass manche von ihnen nicht die Schlechtesten sind, aber: Wieso sind Sie sich sicher, dass sie die Besten sind? (Abg. Auer: Weil Sie nicht dabei sind!)

Haben Sie andere in Betracht gezogen? Haben Sie Menschen in Betracht gezogen, die über keines der drei Parteibücher verfügen? (Abg. Auer: Der Vergleich macht Sie sicher!) Haben Sie hoch qualifizierte Juristinnen und Juristen aus ganz anderen Bereichen als aus der Parteipolitik gesucht, gefragt? Haben Sie Hearings durchgeführt? Haben Sie das getan, was Sie heute etwa in der verstaatlichten Industrie bei der Bestellung von Managern und Managerinnen selbstverständlich verlangen – kleiner Zusatz: und auch nicht befolgen?

Warum nicht? – Weil, wie Kollege Khol gesagt hat, Anfang der siebziger Jahre ein Drei-Parteien-Konsens erzielt worden ist. Seit langem habe ich nicht mehr von Regierungsvertretern gehört, dass etwas, weil man sich Anfang der siebziger Jahre darauf geeinigt hat, nicht mehr geändert werden kann. Es hat schon damals kritische Stimmen gegeben. Ein junger Jurist hat damals erklärt, er kritisiere den Zustand der totalen Verpolitisierung der Volksanwaltschaft, wenn deren Mitglieder vom Nationalrat auf Grund der Vorschläge der in ihm vertretenen Parteien gewählt werden. – Der junge Jurist, der das damals, Anfang der siebziger Jahre, kritisiert hat, nämlich die totale Verpolitisierung der Volksanwaltschaft, war Andreas Khol! (Abg. Dr. Khol: Schau!) Knapp 30 Jahre später tönt das etwas anders.

Wer hat jetzt Recht? Diejenigen, die Khol damals als junger Jurist kritisiert hat, oder vielleicht doch Andreas Khol? – Ich halte es auch hier mit dem jungen und noch völlig unverdorbenen Andreas Khol: Ja, Andreas Khol hatte 1973 Recht! Und der etwas älter gewordene Andreas Khol sollte sich einmal an die Gründe erinnern, die den damals etwas jüngeren Andreas Khol zu dieser gerechtfertigten Aussage bewogen haben! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Es geht doch um etwas ganz Einfaches: Wollen wir Parteianwälte oder Volksanwälte? – Das ist die Frage, um die es geht. Wollen wir, dass die Nominierung von Volksanwälten, die nur dem Namen nach Volksanwälte sind, eine Parteiangelegenheit bleibt oder soll das eine gemeinsame Sache des Nationalrates, eine gemeinsame Angelegenheit Österreichs werden?

Deswegen bringen wir heute einen Entschließungsantrag ein. Es stimmt schon: Wir konnten im Vorlauf dieser Bestellung nicht die Bundesverfassung ändern. Deswegen geht diese Bestellung, diese Proporzbestellung, rein legistisch in Ordnung, aber wir haben die Chance, das zu ändern.

Ich sage es ganz klar, damit nicht wieder Missverständnisse produziert werden: Die grüne Fraktion fordert keinen vierten, also grünen Volksanwalt oder eine Volksanwältin (Rufe bei den Freiheitlichen: Aha!), sondern wir fordern ein neues, demokratisches und faires Bestellungsverfahren. Wir wollen ein offenes Bestellungsverfahren, das es jedem qualifizierten Menschen in dieser Republik ermöglicht, sich für diese Funktion zu bewerben.

Danach wollen wir ein Hearing. Herr Kollege Khol, ich sage Ihnen schon etwas: Ein Hearing im Hauptausschuss hätte uns nicht schlecht getan. Mich hätte es persönlich wirklich interessiert, warum der sonst wirklich geschätzte Dr. Kostelka innerhalb kürzester Zeit plötzlich in der Lage war, mit Mag. Stadler von der Freiheitlichen Partei ein hervorragendes Team zu bilden. Gerade noch wie Hund und Katze in der Spitzelaffäre, und plötzlich in einem Boot.

Aber noch viel mehr hätte mich interessiert, wie es zur plötzlichen Wandlung von Mag. Stadler gekommen ist. Man kann ja keinen Dobermann – alte Selbstcharakterisierung von Mag. Stadler – in die Volksanwaltschaft schicken! (Abg. Dr. Khol  – in Richtung des auf der Galerie sitzenden Landesrates Mag. Stadler –: Müder Dackel!) Das ist ja kein Hundeabrichteplatz, sondern


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