Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 113

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Ich glaube, dass wir uns davor hüten sollten, jetzt zu feilschen, welches Bundesland mehr und welches Bundesland weniger bezahlt. Man sollte jede Beckmesserei in den Hintergrund stellen. Jedes Bundesland, auch das kleinste und natürlich auch das größte, hat durch die jahrzehntelange Arbeit der dort niedergelassenen heimatvertriebenen Altösterreicher deutscher Zunge ein Vielfaches dessen an Wertschöpfung, an Werterhöhung profitiert, was jeder Beitrag zu diesen 100 Millionen in dem betreffenden Bereich jetzt ausmachen könnte.

Von einer Wiedergutmachung kann bisher ohnehin nicht einmal im Mindesten die Rede sein. Im Gegenteil, es gibt nach wie vor die Beneš-Dekrete, sie sind schon erwähnt worden, und es gibt die AVNOJ-Bestimmungen. Die Beneš-Dekrete werden allen Behauptungen, die diesbezüglich in die Welt gesetzt werden, zum Trotz heute noch von den Gerichten etwa in der Tschechischen Republik angewendet. Heute noch kann man dort sein Recht nicht finden, weil man deutscher oder ungarischer Muttersprache ist. Das ist das Zweite.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (fortsetzend): In diesem Sinne freue ich mich über diese Vorlage; Vorlage ist es eigentlich keine, es ist eine Anfragebesprechung, die mir ans Herz geht. Es ist schön, dass wir über diese Dinge heute hier zu reden in der Lage sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Minister.

15.30

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist gerade dieser österreichischen Bundesregierung ein großes Anliegen, die Vielzahl auch einschneidender geschichtlicher Ereignisse, die unser Land geprägt haben, gleichgewichtig aufzuarbeiten.

Ich denke, dass wir eine stolze Erfolgsbilanz nach etwa eineinhalb Jahren Tätigkeit und Verantwortung dieser österreichischen Bundesregierung präsentieren können. Erinnern wir uns an den Beschluss des Versöhnungsfonds-Gesetzes im letzten Jahr, der die Verteilung von etwa 6 Milliarden Schilling für die ehemaligen Zwangsarbeiter regelt. Ich denke auch an den gestrigen Beschluss im Ministerrat über eine Regierungsvorlage zum Entschädigungsfondsgesetz, womit abschließend nach sieben Rückstellungsgesetzen und einer Reihe von Spezialgesetzen verbleibende Lücken in der Restitution mit einem Betrag in Höhe von etwa 5,7 Milliarden Schilling geschlossen werden sollen.

Oder ich denke auch an das von Herrn Abgeordneten Ofner erwähnte Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, mit dem es erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik gelungen ist, den rund 24 000 noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen 80 Millionen Schilling pro Jahr an Entschädigungen zuzusprechen. Ich denke auch daran, was im letzten Jahr hier im Hohen Haus als Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung mit dem Inhalt beschlossen wurde, dass sich die Republik Österreich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt, bekennt und festlegt, dass Sprache und Kultur, Bestand und Erhalt dieser Volksgruppen zu achten, zu sichern und zu fördern sind. Das ist eine meines Erachtens europaweit beispielhafte Verfassungsbestimmung, die auch ein zentrales Anliegen der Volksgruppen und ihrer Vertreter erfüllt hat.

Wenn wir das fortführen und heute vor diesem Hintergrund über einen kleinen Beitrag zur Aufarbeitung eines Kapitels der Geschichte unseres Landes diskutieren, über das manches Mal auch der Mantel des Schweigens gehüllt worden ist, nämlich über die Tragik und den Leidensweg der Sudetendeutschen und der vertriebenen Altösterreicher, der im März 1919 begann und im Jahr 1945 seinen "Höhepunkt" mit mehr als 240 000 unschuldig zu Tode gekommenen Menschen erreicht hat, dann meine ich, es ist ein wichtiger Fortschritt, wenn wir für die Sudetendeutschen und die heimatvertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache diesen Fonds, den wir von Bundesseite mit 55 Millionen Schilling und von Landesseite mit etwa 45 Millionen


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