Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 119

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gut aus der Saatgutverkehrskontrolle sowie von Saatgutimporten stammendes Saatgut werden im Bundesamt und Forschungszentrum stichprobenartig untersucht. Verdächtiges Saatgut wird völlig kontrolliert, stichprobenartig das andere.

Zweitens: Das EU-Saatgutverkehrsrecht und somit auch das Saatgutgesetz 1997 und die darauf basierenden Durchführungsbestimmungen enthalten derzeit – das hat Ihnen der Herr Bundesminister auch mitgeteilt – noch keine Regelungen über Verunreinigungen von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen. Es wurde daher auch, weil es dafür keine Regelungen gibt, hinsichtlich allfälliger Konsequenzen in der vorliegenden Beantwortung auf den derzeitigen Rechtsstand des Saatgutverkehrs verwiesen. Eine Beantwortung kann nur auf Grund des derzeitigen Rechtsstandes vorgenommen werden.

Drittens: Die Anfragebeantwortung enthält ferner den Analysenstand der laufenden Untersuchung zum Zeitpunkt der Fragebeantwortung. Genannt wurden in der schriftlichen Beantwortung ohne nähere Angaben über den Inverkehrbringer, also über die betroffene Saatgutfirma, die drei betroffenen Sorten, drei gentechnisch kontaminierte Partien von Maissaatgut. Es wurden Ihnen auch detaillierte Angaben über die Methodik der Probennahme und über die Art der Untersuchung gemacht. Von der Nennung der Saatgutfirmen wurde auf Basis des Datenschutzgesetzes 2000, in dem die Weitergabe von schutzwürdigen Daten geregelt ist, verzichtet. Insbesondere die Weitergabe von Daten aus laufenden Verfahren an Dritte ist gemäß Datenschutzgesetz nicht zulässig. – Ich stelle ganz klar und deutlich fest, der Herr Bundesminister versteckt sich nicht hinter dem Datenschutzgesetz, sondern er nimmt die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ernst. (Beifall bei der ÖVP.)

Viertens: Die Frage hinsichtlich der Saatgutimporte aus Drittländern wurde in der Anfragebeantwortung ebenfalls detailliert nach Herkunftsland, Sorte und Menge des Saatgutes aufgeschlüsselt. Sie haben auch in Form einer eigenen Beilage diese Unterlagen erhalten. – Ich meine also, dass die gestellten Anfragen nach dem damals vorherrschenden Wissensstand ausführlich beantwortet worden sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Bundesministerin für diese Stellungnahme.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sima. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.59

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit dem Problem von kontaminiertem Saatgut hier beschäftigen müssen. Wir reden von Saatgut, das mit gentechnisch verändertem, meist nicht zugelassenem Saatgut verunreinigt ist. Es gibt dazu auch einen aktuellen Fall, den ich gerne ansprechen möchte.

Es wurde von Greenpeace aufgedeckt, dass in einem Lagerhaus in Kärnten Maissaatgut verkauft wurde, dieses offensichtlich an zwölf Kärntner Bauern weitergegeben wurde, die dieses Saatgut im guten Glauben, ein ganz normales, konventionelles Saatgut gekauft zu haben, wahrscheinlich angepflanzt haben. Jetzt blüht also in Kärnten irgendwo dieser Mais auf Feldern. Das heißt, es hat dort de facto ohne Wissen der Betroffenen eine illegale Freisetzung stattgefunden.

Was mich, ehrlich gesagt, ein bisschen wundert, ist: Wir wissen das seit einer Woche, und ich habe von keiner Reaktion der beiden zuständigen Minister gehört. Weder Minister Molterer noch Minister Haupt haben sich in irgendeiner Weise zu diesem Fall geäußert. Was erschwerend hinzukommt, ist, dass es nicht das erste Mal ist, dass wir uns mit solchen Angelegenheiten beschäftigen müssen. Letztes Jahr gab es in Braunau eine Freisetzung von Raps. Eine Freisetzung wider Willen, möchte ich es nennen. Ich persönlich habe letztes Jahr im August Mais-Saatgut testen lassen. Ich habe nur noch einen Sack bekommen, weil es schon sehr spät war,


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