Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 118

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Flächen mit solchem Saatgut bebaut wurden, und müsste auch geklärt sein, dass diese Kulturen entsprechend vernichtet werden müssen.

Ich möchte noch auf einige andere Aspekte dieser Anfragebeantwortung eingehen. Ein wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Veröffentlichung des gesamten Untersuchungsergebnisses von Saatgut, aber auch das will uns der Bundesminister offenbar vorenthalten.

Eine Frage, die derzeit auf europäischer Ebene ganz massiv in Diskussion steht, ist die Frage der Schwellenwerte, das heißt, wie viel GVO-Verunreinigung in einem Saatgut enthalten sein darf. Auf die Frage, welche Position er in den entsprechenden Gremien auf europäischer Ebene vertritt, hat er uns keine Antwort gegeben. Ich erwarte mir vom Herrn Bundesminister, dass er dazu – da dies heute mündlich nicht möglich ist, in schriftlicher Form – noch einmal Stellung bezieht und uns mitteilt, welche Position er vertritt.

Aus der Sicht des Bio-Landbaus ist eines klar: Wenn wir keine Nulltoleranz bei Saatgut auf europäischer Ebene einführen, dann können die Bio-Bauern Saatgut aus dem normalen Saatguthandel nicht mehr beziehen, weil dann Schwellenwerte möglich sind. Dass es auch ein anderes Vorgehen gibt, ist bekannt. So haben andere Landwirtschaftsverantwortliche – zum Beispiel jene von Schleswig-Holstein – im Mai dieses Jahres sowohl die Sorten bekannt gegeben als auch gleichzeitig die Bauern davon informiert. Sie sehen, das ist sehr wohl möglich. Weiters wurde in Schleswig-Holstein dieser ausgepflanzte Mais vernichtet.

Ich denke, das ist eine Vorgangsweise, die auch in Österreich mehr denn je notwendig wäre. Wenn wir Bioland Nummer eins sein wollen, müssen wir auch ein gentechnikfreies Land in der Landwirtschaft bleiben und werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich fordere Sie, Herr Bundesminister Molterer, daher auf, unverzüglich alle Untersuchungsergebnisse, die gesichert sind, der Öffentlichkeit bekannt zu geben und insbesondere die Bäuerinnen und Bauern davon zu informieren. Die notwendigen Maßnahmen sind zu ergreifen, damit GVO-verunreinigte Felder vernichtet werden.

Abschließend: Für uns ist es klar, dass die Bauern, die davon betroffen sind, von den Firmen natürlich vollständig entschädigt werden müssen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Sima. )

15.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gegenstand dieser Debatte hat sich Frau Bundesministerin Dr. Gehrer in Vertretung des Herrn Bundesministers Molterer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

15.55

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf eingangs Herrn Bundesminister Molterer für diese Debatte entschuldigen und ihn heute hier vertreten. Er ist beim Umweltministerrat in Luxemburg, bei dem wichtige Angelegenheiten des Umweltschutzes auf der Tagesordnung stehen.

Zu der von Ihnen angesprochenen Anfragebeantwortung hinsichtlich der Verhinderung der Aussaat von gentechnisch manipuliertem Saatgut ist Folgendes festzustellen: Die Beantwortung der Anfrage vom 8. März 2001 durch Bundesminister Molterer ist mit 7. Mai 2001 datiert. Sie ist in schriftlicher Form den Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunden zugegangen. Es wurden alle Fragen ausführlich und umfassend beantwortet. Ich möchte noch einmal die wichtigsten Punkte, die in der Beantwortung enthalten sind, anführen.

Erstens: Das für die Saatgutanerkennung und -kontrolle zuständige Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, das von Ihnen schon genannt wurde, speziell das Institut für Saatgut, testet seit Herbst 2000 Saatgut. Das geschieht im Rahmen der Implementierung eines österreichischen Aktionsplanes auf Grund eines freiwilligen – ich betone: freiwilligen! – EU-weiten Projektes. Das Saatgut wird dort auf gentechnische Verunreinigungen geprüft. Dabei wird zur Vermehrung gelangendes Aussaatgut vollständig untersucht. Potenziell verdächtiges Saat


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