Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 132

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nicht sein Endziel erreicht hat, zustimmen, weil das ja eher seinen Intentionen entspricht, als das Schutzalter von 18 Jahren aufrechtzuerhalten.

Ich muss schon sagen, dass das eine Legitimationskrise der erwähnten Parteien gegenüber den Proponenten auch von den Homosexuellen-Initiativen ausgelöst hat, weil die natürlich gesagt haben: Uns wäre natürlich die ersatzlose Streichung des § 209 StGB am liebsten gewesen, aber das Zweitliebste sozusagen ist uns immer noch eine Besserstellung, nämlich eine Herabsetzung des Schutzalters von 18 Jahren auf 16 Jahre.

Das haben Sie, sehr geehrter Herr Kollege Kostelka – und ich kann mich noch gut daran erinnern, da ich unmittelbar vor der Abstimmung einen direkten Kontakt mit Ihnen gesucht habe –, verhindert. Damals habe ich – bei aller Wertschätzung heute für Ihr Wirken insgesamt – das von Ihnen sprichwörtliche Ringen um einen Kompromiss vermisst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde vom Aufhebungsantrag des Oberlandesgerichtes Innsbruck gesprochen und dieser auch vorgelesen. Es ist das gute Recht des Oberlandesgerichtes Innsbruck, das so zu begründen, wie ich überhaupt der Ansicht bin, dass die österreichischen Gerichte zweiter Instanz viel zu zurückhaltend betreffend Aufhebungsanträge an den Verfassungsgerichtshof sind, aber ich gebe doch zu bedenken, dass man das natürlich nicht als allgemein gültiges Diktum ansehen kann, weil eben das Oberlandesgericht Innsbruck eines von vier Oberlandesgerichten ist und der § 209 StGB natürlich überall in Österreich judiziert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da bin ich jetzt wieder bei den Aussagen des Kollegen Kostelka, und ich muss sagen: Ich bin völlig Ihrer Meinung, der Verfassungsgerichtshof solle kein Ersatzgesetzgeber werden. Um die Frau Kollegin Lunacek zu berichtigen: Der Verfassungsgerichtshof wird nicht den Antrag auf Aufhebung oder was auch immer stellen, er wird den Antrag auf Aufhebung entweder verwerfen oder den § 209 StGB in der Sitzung aufheben, und dann ist er weg.

Also ich bin Ihrer Meinung, es sollte der Gesetzgeber diese Entscheidung treffen und sich diese Entscheidung nicht vom Verfassungsgerichtshof abnehmen lassen.

Wir innerhalb der FPÖ – das sage ich ganz offen – vertreten unterschiedliche Standpunkte und sind um ein Einvernehmen bemüht. Ich darf das auch deshalb sagen, weil die Entscheidung über den § 209 StGB natürlich eine Gewissensentscheidung ist, und ich bin mir ganz sicher – auch wenn das aus sozialdemokratischer Seite nicht bestätigt werden sollte –, dass letztlich auch bei Ihnen zwar die Mehrheit für die Aufhebung ist, aber sicher der eine oder andere für die 

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Herr Präsident! Ich komme zum Schlusssatz: Wir sind um einen Kompromiss innerhalb unserer Fraktion bemüht. Wir brauchen eine interne Diskussion. Wir haben auch bereits Experten zu uns in den Klub eingeladen. Die ÖVP ringt auch um einen Kompromiss. Ich hoffe, dass es dann im Herbst in der Sache zu einer Entscheidung kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die letzte Rednerin vor der Abstimmung ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Gleiche Redezeit. – Bitte.

16.59

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Es wäre jetzt bei all den Glückwünschen an den Herrn Kollegen Kostelka, bei den Worten über die Notwendigkeit des politischen Kompromisses natürlich verlockend, hier auch in diese Thematik einzustimmen, aber ich möchte das nicht tun, denn wenn ich da heraushöre, es geht in die Richtung eines allgemeinen – ich sage das jetzt unter Anführungszeichen – "Schutzalters" von 16 Jahren, dann stelle ich mir schon die Frage: Wen wollen wir wovor schützen? beziehungs


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