Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 161

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Ähnlich haben ja viele andere argumentiert. Ich darf hier als Beispiel nur eine weitere Stellungnahme nennen, nämlich die vom österreichischen Städtebund: Es ist aber auch die Integration in berufsbildenden Schulen zu ermöglichen. Es kann daher nur zugestimmt werden, wenn zumindest die Schulversuche im § 131a weiterhin möglich sind.

Das war auch unsere Position. Sie kennen unsere weitergehende Position. Ich brauche hier nicht zu wiederholen, dass wir gesagt haben: die ganze Palette. Aber das Mindeste wäre gewesen, auch weiterhin Schulversuche zu ermöglichen und das nicht nur auf die Polytechnischen Schulen zu konzentrieren.

Das kommt mir so vor – lassen Sie mich einen Vergleich anstellen –, wie wenn Sie sagen würden: Ich habe hier 50 Kinder, die zur Schule gebracht werden müssen, aber nur einen Bus mit 20 Sitzen; dort zwänge ich sie hinein, obwohl sie nur mehr Stehplätze haben. Dann sagen wir: Nein, diese Lösung ist für uns keine gute Lösung, die lehnen wir ab. Daraufhin erwidern Sie: Wieso lehnt ihr ab? Das ist doch immerhin etwas!

Das ist eine schlechte Lösung. Es ist ein Rückschritt gegenüber dem, was bisher Realität ist. Wir haben derzeit in ganz Österreich rund 500 Kinder in verschiedenen Formen an berufsbildenden mittleren Schulen integriert. Was werden Sie diesen Kindern im Herbst dieses Jahres sagen, wenn das alles nicht mehr stattfinden kann? – In allen Bundesländern findet das derzeit in vielen berufsbildenden mittleren Schulen statt. Das alles wird abgeschnitten und beendet. (Abg. Amon, MBA: Sie sollten sich endlich Gedanken darüber machen, was Sie wollen!)

Daher bringen wir die zwei folgenden Abänderungsanträge ein:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Antoni und GenossInnen betreffend den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 580 der Beilagen betreffend eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes und der 12. Schulorganisationsgesetz-Novelle (610 der Beilagen) betreffend Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in berufsbildenden Pflichtschulen und berufsbildenden mittleren Schulen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Art. 1 wird folgende Z 18a eingefügt:

"18a.

§ 46 (4) lautet:

"(4) Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine den Aufgaben der Berufsschule entsprechende Bildung anzustreben. Die Ausbildung soll die Schüler zur Ausübung des gewählten Lehrberufs befähigen."

§ 47 (5) lautet:

"(5) Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet der Lehrplan der Berufsschule insoweit Anwendung, als erwartet werden kann, dass ohne Überforderung die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird."

§ 50 (1) lautet:

"(1) Der Unterricht in den Berufsschulklassen ist durch Fachlehrer zu erteilen. Für den Unterricht von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat die Ausführungsgesetzgebung den Einsatz entsprechend ausgebildeter Lehrer zusätzlich vorzusehen. Für einzelne Unterrichtsgegenstände dürfen mit ihrer Zustimmung auch Lehrer eingesetzt werden, die keine besondere Ausbildung zur sonderpädagogischen Förderung besitzen."


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