Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 177

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

Ausdrücklich stelle ich damit auch die Erreichung der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Z 17 und 18 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Ich stelle neuerlich Einstimmigkeit fest.

Ausdrücklich halte ich fest, dass damit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Die Abgeordneten Dr. Antoni und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Z 18a in Artikel 1 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Z 19 bis 28 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Ausdrücklich stelle ich damit auch fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Wortfolge "§ 16 Abs. 5" in Artikel 1 Z 29 § 133 Abs. 16 Z 1... (Rufe: 131!)  – Ich korrigiere und wiederhole den gesamten Satz:

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Wortfolge "§ 16 Abs. 5" in Artikel 1 Z 29 § 131 Abs. 16 Z 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dazu seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit.

Die Wortfolge "§ 16 Abs. 5" in Artikel 1 Z 29 § 131 Abs. 16 Z 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wurde allerdings nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt somit hinsichtlich dieser Bestimmung kein Beschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 29 § 131 Abs. 16 Z 2 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle eine Mehrheit fest.

Artikel 1 Z 29 § 131 Abs. 16 Z 2 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt somit hinsichtlich dieser Bestimmungen kein Beschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung vor.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen Teile der Z 29 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.


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