Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 178

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Ausdrücklich halte ich fest, dass damit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Die Abgeordneten Dr. Antoni und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 30 in Artikel 1 bezieht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Brosz und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich ebenfalls auf die Z 30 in Artikel 1 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Z 30 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit.

Die Z 30 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt somit hinsichtlich dieser Bestimmung kein Beschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Z 31 und 32 in Artikel 1 sowie den Artikel 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Ausdrücklich halte ich fest, dass damit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest und halte ausdrücklich fest, dass damit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Damit ist die zweite Lesung beendet.

Vor Durchführung der dritten Lesung unterbreche ich nunmehr die Sitzung. Die Unterbrechung wird voraussichtlich zirka eine halbe Stunde dauern. Ich unterbreche allerdings auf unbestimmte Zeit. Damit Sie Ihre Zeitdisposition entsprechend treffen können, gehe ich davon aus, dass die Unterbrechung nicht vor 20 Minuten beendet sein wird, das heißt frühestens um 20.23 Uhr.

Die Sitzung ist damit unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 20.05 Uhr unterbrochen und um 20.49 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir kommen nun zur dritten Lesung.

Es liegt mir ein Antrag der Abgeordneten Amon, Mag. Schweitzer und Genossen vor, im Sinne des § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Behebung von Widersprüchen vorzunehmen, die sich durch die Beschlussfassung in zweiter Lesung ergeben haben.

Ich bringe den Antrag zur Verlesung:


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