Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 206

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Wie kann eine verantwortungsvolle Partei so ein Plakat aufhängen? (Ein Plakat wird in die Höhe gehalten.) Zwölfjährige Schüler werden gefragt, ob sie nicht bis ein Uhr allein ausgehen dürfen. Wenn die dann unausgeschlafen und zu spät in die Schule kommen, dann wird es sicherlich Konsequenzen geben und Verhaltensvereinbarungen werden zum Zuge kommen. Das ist dann die Rohrstaberl-Methode, die Sie so sehr fürchten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ich nehme an, die Klubobmänner haben ein Croquis, und wir können abstimmen.

Wir gelangen also zu den Abstimmungen, die ich über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vornehme.

Als Erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in 614 der Beilagen.

Der im Ausschussbericht 614 enthaltene Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, enthält Teile, die im Sinne des Art. 14 Abs. 10 B-VG nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden können. Sofern solche Teile des Gesetzentwurfes – und ich füge ein: oder eines Abänderungsantrages – zur Abstimmung gelangen, werde ich auf diesen Umstand aufmerksam machen.

Die Abgeordneten Brosz und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Amon, Mag. Schweitzer und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der in seiner Begründung einen Hinweis darauf enthält, dass die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag in 614 der Beilagen in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrages nicht den besonderen Beschlusserfordernissen des Art. 14 Abs. 10 B-VG unterliegt.

Weiters hat der Abgeordnete Brosz ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Des Weiteren liegt auch ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Amon, Mag. Schweitzer und Genossen vor. (Unruhe im Saal.)

Liebe Kollegen dort auf der rechten Seite! Wir sind jetzt beim Abstimmen, und ich bitte wirklich, dass wir uns konzentrieren.

Schließlich liegt ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Anträgen sowie den Verlangen auf getrennte beziehungsweise namentliche Abstimmung betroffenen Teile – und zwar der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Amon, Mag. Schweitzer und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Ziffern 1, 2, 4, 6, 9 und 13 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag in diesen Ziffern zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Brosz und Fraktion haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 14 des Gesetzentwurfes eingebracht.

Da Teile der Ziffer 14 den besonderen Beschlusserfordernissen des Art. 14 Abs. 10 B-VG unterliegen, stelle ich zunächst fest, dass das entsprechende Quorum gegeben ist.


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