Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 214

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

23.08

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Wir unterstützen selbstverständlich diesen Entschließungsantrag – wie wir das schon mehrmals gemacht haben –, der die Forderung enthält, einen Drogenbericht vorzulegen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund, Herr Kollege Rasinger: Die Intention ist, dass sich das Parlament jährlich damit auseinander setzt. Das war nämlich der Hintergrund.

Den zweiten Grund werden Sie auch kennen, wenn Sie den Drogenbericht lesen, den es jetzt gibt. Es gibt selbstverständlich einen, aber darin steht unter anderem immer wieder, dass viele Datengrundlagen fehlen. Man kann viele Dinge nicht erheben, weil in Österreich nicht das erhoben wird, was dazu notwendig wäre. Wenn Sie diesen Bericht lesen, dann wird Ihnen klar, dass allein in diesem Bericht genug Anregungen gegeben werden, was sinnvollerweise als Grundlage erhoben werden soll. Daher ist das eine sinnvolle Maßnahme.

Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung, die vor gar nicht so langer Zeit erfolgte, das Gesundheitsministerium und auch das Innenministerium festgestellt haben, dass es in Österreich keine getrennte Erhebung der Suchtgiftdelikte gibt. Das heißt, man kann in Österreich nicht sagen, welcher Anteil Cannabis ist, welcher Anteil Heroin ist und welcher Anteil welche anderen Drogen auch immer sind. (Abg. Dr. Martin Graf: Das ist nicht so wichtig!) Das interessiert mich sehr wohl, Kollege Graf. Absolut. Wenn man Drogenpolitik ernsthaft betreiben will, wird man sich zumindest ernsthaft anschauen müssen, wo die Problemfälle liegen.

Oder ist es schon so weit, dass hier nur blind eine Politik vertreten wird und man sich nicht einmal mehr die Grundlagen anschauen will? Diese Erhebungen sind etwas, was wir in diesem Bereich auch schon lange fordern. Wir wollen Datengrundlagen haben. (Abg. Dr. Martin Graf: Euch interessieren nur eure Giftler!)

Zur inhaltlichen Position: Herr Kollege Pumberger, ich kann Sie beruhigen, die Schweiz hat als Land das Gleiche beschlossen, was wir als Antrag eingebracht haben. In anderen europäischen Ländern gibt es eine eingehende Diskussion darüber, ob die Kriminalisierung, die Strafverfolgung von Drogenkonsumenten zum Ziel führt.

Wenn Sie der Meinung sind, in Österreich darf darüber nicht einmal diskutiert werden, ist das Ihre Meinung. Wir werden die Auseinandersetzung führen, wir werden die Diskussion führen. Drogenkonsumenten, auch Drogenabhängige mit der Keule des Strafrechts zu bedrohen, ist unserer Meinung nach der falsche Weg. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Mag. Wurm. )

23.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte in der ersten Lesung ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 426/A dem Justizausschuss zu.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Abstimmung über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Dolinschek, Steibl und Genossen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 620 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz und andere Rechtsvorschriften geändert werden, eine Frist bis zum 3. Juli 2001 zu setzen.


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