Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 54

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Beschlussfassung – die wichtigsten Vorhaben ihres Volksbegehrens nunmehr in der Umsetzungsphase sehen. Ein Dankeschön auch an jene, die sich in der Öffentlichkeit für die Familien nicht nur stark gemacht haben, sondern auch die Anliegen der Familien konsequent vertreten haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Meilenstein, weil ab dem 1. Jänner 2002 für alle nach diesem Zeitpunkt geborenen Kinder in Österreich das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird.

Darüber hinaus ist es auch möglich, dass jene, die Karenzgeldanspruch haben, ab diesem Zeitpunkt das niedrigere Karenzgeld in das höhere Familien- und Kinderbetreuungsgeld überführen können, eine Differenz von ungefähr 400 S zu Gunsten des Kinderbetreuungsgeldes im Verhältnis zum heutigen Karenzgeld. Das sei einmal klargestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade Sie von Seiten der Sozialdemokratie, aber auch Frau Kollegin Petrovic, haben sich in der Debatte über die Situation der Frauen und den Wiedereinstieg von Frauen in das Berufsleben den Kopf zerbrochen. Als zuständiger Frauenminister (ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ) bin ich davon überzeugt, dass das Kinderbetreuungsgeld in der Form, wie es heute verabschiedet wird, ein bedeutend besseres Instrument für die Frauen in dieser Republik sein wird, mit höheren Qualifikationen wieder auf dem Arbeitsmarkt in die Beschäftigung zu kommen, als es in der Vergangenheit mit dem Karenzgeld der Fall war. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass beim Karenzgeld derzeit ein Einkommensverbot oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze besteht. Dieses Einkommensverbot, das derzeit 48 912 S im Jahr beträgt, wird in Zukunft 200 000 S betragen. Das wird bedeuten, dass Frauen auch in der Zeit, in der die Kinder bereits in Kinderkrippen oder in anderen günstigen Betreuungsmöglichkeiten auch im Kreise der Familie betreut werden, bis zu 200 000 S durch Teilzeitarbeit, durch Wochenendvertretungen, durch Urlaubsvertretungen und durch andere Berufstätigkeiten in ihrem angestammten Beruf verdienen dürfen. Das wird bedeuten, dass Frauen in der Zeit des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes Fort- und Weiterbildung bekommen.

Sehr geehrter Herr Kollege Gusenbauer! Ich darf Sie und Sie, Frau Kollegin Prammer, schon darauf aufmerksam machen, dass die Wiedereinstiegshilfen in das Berufsleben zumindest aus der Sicht der Frauen, die sich über ihr berufliches Weiterkommen den Kopf zerbrochen haben, nicht effizient waren. Sie haben zwar im Arbeitsmarktservice diese Wiedereinstiegshilfen bekommen, aber wie haben diese ausgesehen? – Selbstfindungskurs 1, Selbstfindungskurs 2, im Extremfall Selbstfindungskurs 3. Weihnachtstisch, Ostertisch und sonstige rein auf den hausfraulichen Bereich ausgerichtete Tätigkeiten. Ich glaube nicht, dass dieses Instrument geeignet war, die Berufsqualifikationen der Frauen in entsprechender Form zu verbessern.

Ich meine, dass die jetzigen Maßnahmen, die Kollege Bartenstein mit dem AMS gemeinsam gesetzt hat, und zwar berufsspezifische Ausbildung, EDV-Kurse, berufsspezifische Schulungen, Nachschulungen, Teilnahme an Berufsausbildungen und Weiterbildungen in den Betrieben, das sinnvollere Instrument sind, um den Frauen nach der Kinderpause eine bessere Einkommenssituation für ihren weiteren Lebensweg zu eröffnen, als das, was in der Vergangenheit für diesen Sektor da war. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Was den pekuniären Bereich betrifft, darf ich Sie darauf hinweisen, dass das Kinderbetreuungsgeld 6 000 S betragen wird und das bisherige Karenzgeld für Berufstätige 5 643 S betragen hat. Das ist also eine deutliche Verbesserung.

Es freut mich, Herr Kollege Gusenbauer, dass Sie sich nunmehr über die Mehrkinderstaffel endlich auch von Seiten der Sozialdemokratie den Kopf zerbrechen, denn die historische Tatsache ist, dass in der sozialdemokratischen Alleinregierung die Mehrkinderstaffel abgeschafft worden ist. Erst auf Grund des Familien-Volksbegehrens und auf Grund einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof im Jahre 1997 ist sie wieder eingeführt worden. Es freut mich, dass Sie nun


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