Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 85

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Wahr ist vielmehr (Abg. Steibl: Dass ihr es nicht versteht!), dass dieses Kinderbetreuungsgeld Frauen künftig zum beruflichen Ausstieg drängen wird. Wahr ist vielmehr, dass dieses Kinderbetreuungsgeld einen mangelnden Kündigungsschutz beinhaltet – wir haben das im Ausschuss ja diskutiert – und die Arbeitgeber sehr gute Möglichkeiten haben, bei voller Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes den Arbeitsplatz nicht zu garantieren. (Abg. Gatterer: Was ist jetzt schlechter?)

Wahr ist vielmehr, dass dieses Kinderbetreuungsgeld die Pensions- und Krankenversicherung sehr stark belasten wird, und wahr ist auch, sehr verehrte Damen und Herren, dass dieses Kinderbetreuungsgeld enorme Geldmittel bindet und ausschließlich auf Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr zentriert ist. Das ist eine Kritik, die wir ausdrücklich festhalten wollen. (Abg. Dr. Spindelegger: Was ist das für eine Wortmeldung? – Abg. Steibl: Herr Präsident! Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

Für Familien mit Kindern, die älter als drei Jahre sind, wird also auf lange Zeit kein einziger Schilling übrig bleiben, um notwendige Unterstützungen zu leisten. Das muss klar und deutlich hervorgehoben und ausgesprochen werden.

Die Kritik der Oppositionsparteien an Ihrem Modell ist in vielen Redebeiträgen schon artikuliert worden, aber nicht nur wir von den Sozialdemokraten und Grünen kritisieren das eine oder andere, sondern auch andere sind nicht zufrieden mit diesem Modell. Wenn beispielsweise in der Stellungnahme der Wirtschaftskammer auf die massive Belastung des Familienlastenausgleichsfonds hingewiesen wird, die durch das Kindergeld entsteht, und vor Beitragserhöhungen für die Arbeitgeber gewarnt wird, so sollte man Folgendes hinzufügen:

Die Dienstgeberbeiträge zum FLAF sind eigentlich Beiträge der Arbeitnehmer, denn nur die Arbeitnehmer erwirtschaften und verdienen im wahrsten Sinne des Wortes diese Lohnnebenkosten, daher sind diese Beiträge eigentlich Arbeitnehmerbeiträge. So gesehen finanzieren künftig in Wirklichkeit die Arbeitnehmer zu einem überwiegenden Teil über ihre Arbeitgeber dieses Kindergeld, dies aber nun auch für jene, die von keinem Einkommensausfall durch die Geburt eines Kindes betroffen sind. Das ist unserer Auffassung, meiner Auffassung nach eben nicht sozial und gerecht, das ist eine reine Umverteilung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Fallent: Aber Sie wollen 8 000 S für jemanden, der gar nicht arbeitet!)

Danke für diesen Hinweis. Herr Abgeordneter, ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel, und ich bitte Sie, mich ausreden zu lassen und sich selbst dann eine Meinung zu bilden.

Ich kenne eine Familie, in der er 20 000 S verdient und sie 15 000 S. Jetzt kommt ein Kind, künftig fällt das Einkommen der Frau weg, sie bekommt stattdessen 6 000 S Kindergeld. Insgesamt hatten sie vorher 35 000 S Familieneinkommen, nunmehr haben sie 26 000 S, das sind 9 000 S oder 25 Prozent weniger. Das ist die Situation, die Sie zustande bringen. (Abg. Ing. Fallent: Teilzeitkarenz! Was sagen Sie zur Teilzeitkarenz?)

Eine andere Familie: Da verdient nur er, und zwar 35 000 S, sie nichts – soll auch so sein. Die bekommen jetzt 6 000 S dazu. Sie haben dann 41 000 S, also um 6 000 S und somit um 17 Prozent mehr.

Ich meine, das kann doch wohl nicht gerecht sein, dass die einen weniger bekommen und einen größeren Verlust haben, während andere, die es eigentlich gar nicht brauchen, noch etwas dazu bekommen. Aber hier scheiden sich eben die Ansichten. (Abg. Ing. Fallent: Er hat es nicht verstanden!) Wenn Sie es nicht verstanden haben, dann muss ich sagen, ich kann es Ihnen auch schriftlich geben, damit Sie es nachlesen können.

Aus sozialdemokratischer Sicht wäre es sozialer und gerechter, jene zu stärken, also jenen mehr zu geben, die einen Einkommensausfall haben.

Der Herr Bundeskanzler hat heute, konkret um 12.20 Uhr, gesagt: Diese Leistung des Kinderbetreuungsgeldes ist in vollem Konsens mit den Familienverbänden erzielt worden.


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