hacker:
... alles als unrichtig herausgestellt!), und wir haben Sie, Frau Vizekanzlerin, damals im Namen aller Betroffenen aufgefordert – und das hat sich als richtig herausgestellt –, einzulenken und unnötige Härten zu vermeiden. Allerdings taten wir dies vergeblich.Nach Aufhebung Ihres Gesetzeswerkes, also der so genannten Pensionsreform, durch den Verfassungsgerichtshof hatten Sie nochmals die Chance, es besser zu machen. Aber auch diese Chance haben Sie wieder einmal vertan, denn alle unnötigen Härten dieses Gesetzes bleiben aufrecht: die Pensionskürzungen, die Gehaltskürzungen, die Kürzung der Witwenpension ... (Abg. Dr. Stummvoll begibt sich zur Regierungsbank und beginnt mit Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer ein Gespräch.)
Herr Stummvoll! Ich habe es nicht gerne, wenn hinter meinem Rücken geredet wird, und es steht mir auch zu, dass ich hier allein stehe, und ich ersuche Sie, dass Sie nicht immer in diesen Rednerraum kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Stummvoll begibt sich zu seinem Sitzplatz.)
Zu den Härten dieses Gesetzes gehören auch die Kürzung der Witwenpension, die Zwangspensionierung und die Bezugskürzung für Schwerkranke. Ich weiß, Sie rechnen mit der Vergesslichkeit der Menschen, Sie setzen auf Schönreden und Wortfabeleien, aber den Schaden, den Sie anrichten, kann man Ihnen rechnerisch nachweisen, den kann man Ihnen vorrechnen.
Die Betroffenen werden nämlich künftig weniger Geld in ihren Taschen haben. Es gibt dramatische Verluste bei den Lebensverdienstsummen, höhere Abschläge bei den Frühpensionen durch die Erhöhung des Antrittsalters. Einen 59-jährigen Akademiker der Verwendungsgruppe A 1 kostet diese Reform in der Lebensverdienstsumme 640 000 S, eine 59-jährige Kanzleikraft kostet sie 443 000 S, eine 59-jährige Bundeslehrerin verliert dadurch sogar 843 000 S.
Durch die Anhebung des Pensionsbeitrages um 0,8 Prozent kommt es zu Einkommensverlusten zwischen 1 900 S und 4 500 S pro Jahr. (Abg. Böhacker: Das stimmt doch alles nicht, was Sie da sagen! Rechnen Sie das vor!) Durch die Anhebung des Pensionssicherungsbeitrages verlieren PensionistInnen zwischen 2 000 S und 4 480 S im Jahr. Überdies ist das ein Eingriff in bestehende Pensionen, was Sie in Ihrem Regierungsprogramm noch ausgeschlossen haben.
Nun ein Wort zu den geplanten Zwangspensionierungen von BeamtInnen: Im Vergleich zu den vorigen Bestimmungen ist im jetzigen Entwurf die Bestimmung bei den Zwangspensionierungen noch verschärft worden. Die Betroffenen verlieren dadurch zwischen 230 000 S ihrer Lebensverdienstsumme in E 2a und 920 000 S ihrer Lebensverdienstsumme in A 1/2. Das ist also eine Maßnahme, die in Wahrheit nichts anderes als ein verstecktes Planstellenkürzungs- und Disziplinierungsprogramm ist.
Durch die Kürzung der Witwen- und Witwerpensionen – Absenkung der Untergrenzen auf null, also Spreizung zwischen 60 Prozent und null – kommt es auch für viele Hinterbliebene mit mittlerem und kleinem Einkommen zu empfindlichen Einbußen. Auch das ist ein massiver Eingriff in die Lebensplanung der Betroffenen.
Beim Punkt "Kürzung des Bezuges von Schwerkranken" – auch bei den Schwerkranken wollen Sie ja abkassieren – haben Sie etwas eingelenkt, weil die Proteste der Betroffenen Ihre sonst tauben Ohren erreicht haben. Vorgesehen war, den Bezug der Schwerkranken nach dem sechsten Monat um ein Drittel zu kürzen. Jetzt schlagen Sie eine Kürzung um 20 Prozent vor. Aus unserer Sicht ist das noch immer zu viel.
Auch dem ÖAAB war es bis vor neun Wochen noch zu viel. Da hat Herr Spindelegger – ich weiß nicht, ob er der "siebente" oder der "vierte Zwerg" von links ist; das müsste man Herrn Klubobmann Khol fragen –, ÖAAB-Vorsitzender von Niederösterreich und stellvertretender Bundesvorsitzender des ÖAAB, davon gesprochen, den § 13c zu streichen. – Das war nichts anderes als ein Täuschungsmanöver, ein Beschwichtigungsmanöver, wie wir es ja von den Vertretern der FPÖ und der ÖVP in dieser Regierung gewohnt sind. Aber jetzt lautet auch die ÖAAB-Formel: gesprochen – versprochen – gebrochen.