Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 163

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Ich weise auf folgende wichtige Neuerung hin: Die Abschlagsregelung bei Erwerbsunfähigkeit gilt nur in jenen Fällen, in welchen das Ruhestandsverfahren ab 1. Oktober 2000 eingeleitet wurde. (Demonstrativer Beifall des Abg. Fink. )

Hohes Haus! Leere Pensionskassen und die Tatsache, dass die Menschen erfreulicherweise eine höhere Lebenserwartung haben, machen ein Pensionsreformgesetz notwendig. Eine Pensionsreform ist unumgänglich. Hatte im Jahre 1980 ein 60-jähiger Mann oder eine 60-jährige Frau eine durchschnittliche restliche Lebenserwartung von 18 beziehungsweise 23 Jahren, so ist diese Lebenserwartung im Jahre 2000 erfreulicherweise auf 21 beziehungsweise auf 26 Jahre gestiegen.

Es ist zu hoffen, dass die Lebenserwartung weiterhin steigt. Experten meinen, dass im Jahre 2030 die Männer durchschnittlich 24 Jahre und die Frauen durchschnittlich 28 Jahre in der Pension verbringen werden. Daher werden unsere Nachfolger in diesem Hohen Haus um weitere Reformen bei der Regelung des Pensionsantrittes nicht herumkommen, um die Nachhaltigkeit der Pensionssysteme sicherzustellen. Bedenkt man, dass das Beamten-Dienstrechtsgesetz aus dem Jahre 1979 stammt, und vergleicht man die restliche Lebenserwartung aus dem Jahre 1980 mit der restlichen Lebenserwartung des Jahres 2000, so stellt man fest, dass es da einen Unterschied von drei Jahren gibt.

Meine Damen und Herren! Somit ist auch klar, warum es eine Anhebung der Altersgrenze für die Ruhestandsversetzung durch Erklärung um eineinhalb Jahre gibt. Das bewirkt nämlich eine gleichmäßige Teilung: eineinhalb Jahre länger im Erwerbsleben, und die restlichen eineinhalb Jahre länger im Ruhestand.

Mehrere Studien, die schon seit längerer Zeit vorliegen, beweisen, dass eine Pensionsreform unbedingt notwendig ist. Immer weniger Aktive stehen immer mehr Pensionisten gegenüber. Was wäre, wenn wir keine Pensionsreform durchführen würden? – Das wäre den nächsten Generationen gegenüber verantwortungslos, das würde zu einem Sozialabbau führen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es wird diese Pensionsreform nicht überfallsartig, wie von den Sozialdemokraten vielfach behauptet, sondern stufenweise durchgeführt. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Die Anhebung des Frühpensionsantrittsalters erfolgt, Frau Kollegin Silhavy, in zwei Monatsetappen pro Quartal, und zwar ab 1. Oktober 2000, womit Sie im Endausbau erst ab 1. Oktober 2002 wirksam wird. In diesem Zusammenhang muss man auch einmal erwähnen, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer das vollendete 65. und für Frauen das vollendete 60. Lebensjahr ist.

Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Mertel, hat den Pensionssicherungsbeitrag angesprochen. Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Haben Sie schon vergessen, was Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung vorhatten?! – Sie, die Sozialdemokraten, haben in Ihrem Entwurf die Anhebung des Frühpensionsantrittsalters um zwei Jahre vorgesehen, während diese Regierung mit eineinhalb Jahren das Auslangen findet. Außerdem hätten Sie, die Sozialdemokraten, den Pensionssicherungsbeitrag (Abg. Silhavy: Es glaubt Ihnen kein Mensch mehr!) nicht um 0,8 Prozent, Frau Kollegin Silhavy, erhöht, wie die neue Bundesregierung, sondern um 1 Prozent.

Dann hätten Sie aber sicherlich nicht von einem "Sozialabbau ohne Augenmaß", von "Geldbeschaffungsaktionen zur Budgetsanierung", von einem "Eingriff in die Lebensplanung" oder von einem "Bruch des Vertrauensschutzes" gesprochen, wie Sie das heute wieder getan haben.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Pensionsreform wird niemand bestraft, sondern damit wird die Altersversorgung grundsätzlich gesichert (Beifall bei den Freiheitlichen), was im Interesse sowohl der jetzigen als auch der künftigen Generationen liegen muss. Nur so ist die Sicherung des Vertrauens der Jugend und der Pensionsbezieher in die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen Pensionssystems auch im Bereich der Beamtenpensionen gegeben.


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