Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 176

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auch nicht die inhaltlichen Fehler, auf die ja Vorrednerinnen meiner Fraktion bereits eingegangen sind, auch nur ansatzweise auszumerzen.

Wir Sozialdemokraten haben ja bereits bei der ersten Beschlussfassung dieser Pensionsregelung auf diese inhaltlichen Bedenken aufmerksam gemacht. – Sie von ÖVP und Freiheitlichen haben aber all das vom Tisch zu wischen versucht.

Wir Sozialdemokraten haben – wie viele andere auch – auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung aufmerksam gemacht. – Sie von ÖVP und Freiheitlichen haben das jedoch schlicht und einfach negiert. Sie von den Regierungsparteien haben die Chance, die Sie heute gehabt hätten, nämlich ein Gesetz zu formulieren, das sowohl inhaltlich als auch verfassungsrechtlich konform ist, nicht genützt. Dabei geht es nämlich nicht nur um formale, sondern vor allem auch um inhaltliche Fehler. Und das ist auch genau das, was die Menschen spüren, nämlich all die inhaltlichen Fehler dieser Vorlage, denn: Das führt zu Pensionskürzungen, führt bei den Witwenrenten zu massiven Verschlechterungen und so weiter.

Heute hätten Sie die Chance gehabt, all diese inhaltlichen Fehler, die sich nachhaltig gerade auf die ältere Generation auswirken, zu beseitigen, tun dies aber nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber, sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und Freiheitlichen, Sie haben diese Chance noch immer, wir geben sie Ihnen, und wir bringen einen Abänderungsantrag ein, den ich Ihnen nun zur Kenntnis bringen möchte, einen Abänderungsantrag mit der Zielsetzung der Rücknahme der plötzlichen Anhebung des Pensionsalters, der Rücknahme dieser Eingriffe in Pensionsrechte der Eisenbahner, vor allem auch des Entfalls der Erhöhung des Pensionsbeitrages. (Abg. Mag. Trattner: Wissen Sie eigentlich, wovon Sie reden?)

Unser Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mertel, Pendl und Genossinnen und Genossen zum Pensionsreformgesetz 2001 (699 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert.

1. Art. 1 Z 2 betreffend Einführung des § 15a BDG entfällt.

2. In Art. 1 Z 10 entfällt der Ausdruck "§ 15a samt Überschrift".

3. In Art. 2 entfällt Z 4; die verbleibenden Ziffern werden neu gereiht.

4. In Art. 2 Z 8 entfällt der Ausdruck "§ 22 Abs. 2".

5. In Art. 3 entfallen Z 10 und Z 27.

6. In Art. 3 Z 29 entfallen in Abs. 35 Z 1.a) die Ausdrücke "§ 9" und "§57 Abs. 2".

7. Art. 12 entfällt.

8. In Art. 6 entfällt Z 4 betreffend die Einführung des § 13b LDG.

9. In Art. 6 Z 10 entfällt der Ausdruck "§ 13b samt Überschrift,".

10. In Art. 7 entfällt die Z 4 betreffend die Einführung des § 13b LLDG.

11. In Art. 7 Z 10 entfällt der Ausdruck "§ 13b samt Überschrift".

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