Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 177

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Diesen Antrag bringe ich hiemit ein. Das klingt vielleicht sehr formal, aber dabei geht es ganz konkret darum, soziale Ungerechtigkeiten, die Sie geschaffen haben, zu beseitigen.

Auch diese Ihre neuerliche Beschlussfassung dieser doch mehr als bedenklichen Vorlage werden wir Sozialdemokraten beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Uns geht es um die Inhalte, und wir sind gegen diese Ihre Ho-ruck-Aktion, was die plötzliche Anhebung des Pensionsalters betrifft. Vor allem aber geht es selbstverständlich auch um diese Unsachlichkeit, was die Hinterbliebenenpension anlangt, sind doch gerade Frauen von all diesen massiven Kürzungen bei den Hinterbliebenenpensionen betroffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin voller Zuversicht, dass wir bei dieser unserer neuerlichen Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof Recht bekommen werden – und dies auch deshalb, wenn ich mir etwa nur die Entscheidung im Zusammenhang mit der Zivildienstregelung ansehe, wo der Verfassungsgerichtshof all unsere Bedenken, die wir Ihnen damals schon dargelegt haben, voll geteilt hat. – Sie von der ÖVP und den Freiheitlichen haben das allerdings auch damals einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

Die Bedenken der Sozialdemokratie, der Opposition und der Bevölkerung werden Sie von ÖVP und Freiheitlichen in Zukunft nicht mehr vom Tisch wischen können! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und daher mit zur Verhandlung beziehungsweise Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

19.38

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Eigentlich muss man im Nachhinein Herrn Präsidenten Prinzhorn geradezu dankbar dafür sein, dass er durch seinen damaligen Abstimmungsfehler uns im Nationalrat die Chance gegeben hat, dass wir hier – allerdings nach einer Korrektur durch den Verfassungsgerichtshof – noch einmal die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren. Der einzige Punkt, wo ich Kollegin Bures ein bisschen widersprechen muss: Die Regierung hat diese Chance in einem ganz winzigen Teil genutzt, nämlich was die Übergangsbestimmungen anlangt, wo man ja inzwischen bemerkt hat, dass die Bestimmungen, die da jetzt korrigiert werden sollen, ganz offensichtlich nicht nur – wie bei der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof behauptet – rein formal, sondern auch inhaltlich verfassungswidrig sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und Freiheitlichen! Sie geben damit schon zu, dass Sie vor rund sechs Monaten ein Gesetz beschlossen haben, das verfassungswidrig war, das nicht nur wegen formaler Fehler, sondern auch aus inhaltlichen Gründen aufgehoben wurde. Und das soll hier auch noch festgestellt sein. (Beifall bei den Grünen.)

Eine Anmerkung, Herr Kollege Kößl: Mit "Herz und Hirn" wird dieses Gesetz gemacht, haben Sie gemeint. Das "Hirn" haben wir im ersten Teil gerade abgehandelt: Es war nicht vorhanden, denn sonst müssten Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nicht aus formalen und jetzt aus inhaltlichen Gründen Verfassungswidrigkeit bei sich selbst feststellen. Wo war denn da das Hirn?

Und was dabei das "Herz" anlangt, darüber sprechen wir noch. Eine Bestimmung wie beispielsweise die Krankenstände damit zu argumentieren, dass Beamte um drei bis vier Tage im Durchschnitt länger im Krankenstand sind, nämlich über 14 Tage im Gegensatz zu 11 Tagen bei Arbeitern und Angestellten, und dann aus dieser Differenz zwischen Krankenständen im Privatbereich und im öffentlichen Dienst abzuleiten, dass jene, die schwer krank sind, bestraft werden sollen, das hat schon einiges für sich – allerdings an Zynismus, weniger aber an Herz, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Das spricht wirklich Bände!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite