Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 178

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Die kurzfristigen Krankenstände, die bei einigen Tagen bis 14 Tagen oder drei Wochen liegen, das ist ein Kapitel – und die Differenz zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft ist ja interessant: In allen europäischen Ländern plagen sich die Wissenschafterinnen und Wissenschafter, diese Differenz zu erkunden und aufzuhellen, weil das eben nicht so einfach erklärbar ist, wie das von Ihnen getan wird, indem Sie sagen: Ja, ja, weil die sich das leisten können. – So einfach, wie Sie das darzustellen versuchen, ist das nämlich nicht!

Aber diese Differenz zwischen Kurzzeit- und Langzeitkrankenstand in Analogie zu setzen und zu sagen: Bestraft werden müssen jene, die länger als ein halbes Jahr krank sind!, das ist schon ein starkes Stück!

Letzter Punkt, meine Damen und Herren: Generationenvertrag und Generationenproblem; auch dazu sei uns eine Anmerkung gestattet. Sie von den Regierungsparteien haben sehr oft davon gesprochen, dass im Interesse des Generationenvertrages und um Generationenprobleme zu vermeiden, diese Regelungen notwendig seien. – Ich darf hiezu schon festhalten: Eine Korrektur des Pensionssystems, eine Harmonisierung der Pensionssysteme ist sicherlich wichtig und notwendig, setzt jedoch auch voraus, dass beim Dienstrecht nicht nur für Beamte und Vertragsbedienstete, sondern im Interesse einer Harmonisierung ein einigermaßen einheitliches Dienstrecht auch als Voraussetzung für die Harmonisierung im Pensionsbereich geschaffen wird. Das sind Sie von ÖVP und Freiheitlichen uns bis jetzt allerdings schuldig geblieben. Eine solche Harmonisierung kann sich nicht nur auf rechtliche Bestimmungen erstrecken, sondern muss eben auch auf gehaltsmäßige Harmonisierung zielen.

Da hat es ja bereits Bestrebungen in der vorigen Koalition gegeben, die offensichtlich irgendwo in den Irrungen und Wirrungen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst gescheitert sind, und daher: Wenn Sie diesbezüglich einen Schritt setzen würden, nämlich einen in Richtung Harmonisierung, dann würde uns das noch immer ermöglichen, auch das Pensionsrecht der Beamten zeitgerecht zu harmonisieren. Das, was wir jetzt haben, ist nämlich keine Pensionsanpassung als Folge von Generationengerechtigkeit, sondern diese Pensionsanpassung, die Sie von den Koalitionsparteien jetzt wieder neu beschließen, ist eine infolge budgetärer Probleme. Halten Sie das doch bitte auseinander!

Auch dazu noch eine ganz kurze Anmerkung: Sie werden im öffentlichen Dienst, im Bereich der Beamtenpensionen umso mehr Probleme schaffen, je mehr Sie privatisieren, denn desto weniger gibt es eben Aktivbedienstete, die überhaupt Pensionsbeiträge abliefern können. Das heißt, Sie schaffen sich selbst immer wieder die Voraussetzungen für die nächste Begründung zu einer "Pensionsreform", weil eben immer weniger hereinkommt, wenn es immer weniger Beamte gibt.

Und: So einfach, Herr Kollege Trattner, ist die Wirklichkeit denn auch wieder nicht, wie es vielleicht manchmal durch die Parteibrille eines freiheitlichen Mandatars aussieht. (Beifall bei den Grünen.)

19.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wie bereits angekündigt, wird die Abstimmung hierüber auf einen späteren Zeitpunkt verlegt, und zwar werden wir diese nach der Abstimmung über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung durchführen.

7. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (666 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem eine IAF-Service GmbH gegründet wird und das Bundessozialämtergesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, die Konkursordnung und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden (737 der Beilagen)


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