Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 185

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20.11

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Gegen die beabsichtigte Gründung einer IAF-Service GmbH im Rahmen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ist grundsätzlich auch unsererseits nichts einzuwenden. Es sind aber doch einige entscheidende Punkte in diesem heute zu beschließenden Gesetz enthalten, welche für die Betroffenen vor allem Verschlechterungen mit sich bringen. (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Welche "Verschlechterungen"?) Deshalb können wir dieser Vorlage keine Zustimmung geben.

Es war leider nicht möglich, Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, mit sachlichen und untermauerten Argumenten zu überzeugen und doch noch einige Änderungen herbeizuführen. Nicht nur wir von der SPÖ, sondern auch Experten, etwa vergangenen Freitag im Wirtschaftsausschuss, und vor allem der Rechnungshof – wir haben es heute von Kollegem Kogler schon vernommen – haben sehr kritische Stellungnahmen dazu abgegeben. Wir haben gemeinsam versucht, die erwähnten Verschlechterungen (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Welche?) wegzubringen, um die Nachteile für die Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern.

In seinen Ausführungen stellt der Rechnungshof zunächst fest, dass die erwähnten Personalkosteneinsparungen von etwa 7 Millionen j nicht auf einer Kostensenkung beruhen, sondern eine Verschiebung der Belastungen vom Bund auf den Fonds darstellen. Aus Sicht des Rechnungshofes lässt die geplante Neuorganisation gegenüber der jetzigen Struktur – auch das haben wir schon gehört – eher Mehrkosten erwarten.

In diesem Zusammenhang weist der Rechnungshof auch darauf hin, dass zur Vorbereitung der gegenständlichen Ausgliederung bereits drei Werkverträge im Umfang von sage und schreibe 5,6 Millionen Schilling vergeben wurden. Den Erfordernissen des § 14 BHG wird damit, so der Rechnungshof, nicht entsprochen.

In der abschließenden Feststellung des Rechnungshofes heißt es: Die Erläuterungen zum Entwurf vermögen nicht überzeugend darzulegen, dass die vorgesehene Ausgliederung die beste Maßnahme zur Erhöhung der Effektivität und der Effizienz im Bereich der Insolvenz-Entgeltsicherung darstellt. – Diese vom Rechnungshof aufgezeigten Kritikpunkte beschränken sich großteils auf das Finanzielle.

Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten sehen aber in erster Linie die Menschen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und für diese treten leider wieder, wie in der Vergangenheit leider immer öfter, große Verschlechterungen ein. Gut funktionierende und bestens eingearbeitete Standorte werden geschlossen. Es kommt zu einer Zerschlagung auf Kosten und zu Lasten der bereits schwer getroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dadurch, dass die Gehälter in Zukunft aus dem Fonds bezahlt werden sollen, entsteht nämlich die Gefahr, dass dieser Fonds – der ausschließlich der Abdeckung der Ansprüche der betroffenen Personen dienen sollte – einmal ausgeräumt wird. Diese Gefahr besteht, und die Sorge ist mehr als berechtigt, da doch im Jahr 2000 bereits 2 Milliarden Schilling und im Jahre 2001 3,7 Milliarden Schilling zur Budgetsanierung aus dem IAF abgezweigt wurden beziehungsweise werden und gleichzeitig Leistungskürzungen, insbesondere Kürzungen der Leistungen für die Arbeitnehmer, erfolgt sind.

Abkassieren auf Kosten jener Personen, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes ohnehin schon genug Probleme und Schwierigkeiten haben – so schaut die Wirklichkeit, die Realität leider aus! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir Sozialdemokraten fordern die Aufrechterhaltung der Standorte Leoben, Wiener Neustadt, Bregenz beziehungsweise aller bisher aktuellen Standorte sowie eine Änderung der Zuständigkeit der Bezirke Gmunden und Vöcklabruck von Ried nach Linz. Als Abgeordneter des Bezirkes Leoben ist es mir völlig unverständlich (Abg. Kopf: Ach so! Daher weht der Wind!), dass auch dieser Standort geschlossen wird. Aber welche Argumente sprechen für die Standorterhaltung?


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