rungsfonds werden auch die zerrissenen Aufsichtsstrukturen vom Wirtschaftsministerium einerseits und vom Sozialministerium andererseits vereinheitlicht, brachliegende Synergiepotentiale genutzt und letzten Endes auch eine Entlastung des Bundeshaushaltes durchgeführt.
Ganz wesentlich – und darauf wurde ja hingewiesen – ist natürlich auch die Frage der verfassungsmäßigen Zulässigkeit der Ausgliederung. Daher wurde besonderes Augenmerk auf die Verfassungsmäßigkeit von fünf speziellen Bereichen gelegt, nämlich hinsichtlich der Kompetenzverteilung, hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes, hinsichtlich des Effizienzgrundsatzes, hinsichtlich der Ausgliederung bloß eines Teiles und natürlich auch hinsichtlich der Leitungsbefugnis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch zum Procedere etwas sagen, weil diese Frage auch von Kollegem Dietachmayr angeschnitten worden ist. Gerade Herr Abgeordneter Dietachmayr hat ja im Wirtschaftsausschuss einen Abänderungsantrag – gleich lautend wie der heutige – bezüglich des § 11 Abs. 1, der die Ansprüche gegen mithaftende Dritte behandelt, eingebracht, mit dem Hinweis – oder vielleicht sollte man besser sagen, den Eindruck erweckend –, dass bei Zustimmung der Regierungsparteien auch die SPÖ der Vorlage zum IAF-Service-GmbH-Gesetz zustimmen würde.
Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss abgelehnt. ÖVP und FPÖ waren aber grundsätzlich bereit, mit Herrn Abgeordnetem Dietachmayr und weiteren von ihm noch zu nennenden Kollegen zu diskutieren. Dies wurde jedoch unmöglich gemacht, da die SPÖ am Montag einen zweiseitigen Forderungskatalog übermittelte, der das vorliegende Gesetz grundsätzlich in Frage stellte. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.)
Gleichzeitig – meine sehr verehrten Damen und Herren, hören Sie jetzt bitte sehr gut zu! – hat der übermittelnde SPÖ-Mann – ich nehme an, er war Klubsekretär – im Rahmen der Übergabe des Papiers gleich mitgeteilt, dass er beziehungsweise die SPÖ davon ausgehe, dass die Regierungsparteien diesen SPÖ-Forderungen ohnehin nicht zustimmen können und dass, wenn wir uns zusammensetzen würden, das ohnehin nur leere Kilometer wären. (Abg. Böhacker: Das ist interessant!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, eine Diskussion hat sich damit erübrigt. Die SPÖ hat wieder ihr wahres Gesicht gezeigt, nämlich, dass es ihr nicht um die Verbesserung dieses Gesetzes geht, sondern dass sie Totalopposition betreiben will, wie sie das ja macht – innovationshemmend, strukturkonservativ und mit Volldampf immer in die Vergangenheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Zweiten einige Ausführungen zum Patentanwaltsgesetz. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Schritte in Richtung einer Liberalisierung gesetzt, und es wird damit auch den EU-Erfordernissen Rechnung getragen.
Wir haben viele Punkte erledigt. Eine siebenjährige Praxis im gewerblichen Rechtsschutz wird einer fünfjährigen Praxis als Patentanwaltsanwärter gleichgestellt. Einem Patentanwalt wird es künftig erlaubt sein, ein Dienstverhältnis, dessen Gegenstand die Tätigkeit eines Patentanwaltes umfasst, einzugehen. Patentanwälte können künftig ihren Beruf auch in Form von Gesellschaften ausüben. Der österreichische Wohnsitz ist nicht unbedingt notwendig. Und neue Bereiche wurden in die Eignungsprüfung der Patentanwälte aufgenommen.
Ich glaube, dass wir damit den Liberalisierungsintentionen der Europäischen Union Rechnung getragen haben, nämlich der Absicht, die Zugangsmöglichkeiten für Patentanwälte zu verbessern, zu erleichtern, und damit werden sicherlich auch wichtige Impulse für die österreichische Wirtschaft gesetzt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.11
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. – Bitte.