Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 183

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Das stimmt mich schön langsam sehr nachdenklich, weil ich mir ja nicht vorstellen kann, dass nach dem Regierungswechsel die Beamtenschaft in den Ministerien, allenfalls sogar die zahlreichen und nicht allzu schlecht honorierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kabinetts, mehr oder weniger über Nacht so viel unfähiger geworden sind! Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. (Abg. Öllinger: Ich auch nicht!)

Es ist meines Erachtens schon bedenklich, wenn immer wieder die gleichen Anwaltsbüros zum Zug kommen! Etwa in der Frage der AMS-Ausgliederung und auch in der Frage der ASVG-Novelle ist es wiederum die gleiche Rechtsanwaltskanzlei. Das muss per se und grundsätzlich im Einzelfall auch noch nicht verwerflich und von der Opposition zu geißeln sein, obwohl das ja an sich unser Job wäre. Aber ich muss Sie schon fragen, Herr Minister: Wie erklären Sie das in dieser Dichte? (Zwischenruf des Abg. Mag. Trattner. )

Das war genau differenziert und nicht pauschal. Aber wenn du dabei munter wirst, soll es mich freuen. Die Dringliche Anfrage war sehr erfolgreich, aber offensichtlich hast du die "ZiB" nicht gesehen, und der Westenthaler war zu lange im Heizkeller und konnte heute nicht intervenieren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Trattner: Drei zu null für die Regierung!)

Jedenfalls findet sich die gleiche Firma bei der AMS-Ausgliederung, bei der ASVG-Novelle und auch bei der heutigen Vorlage. Ich glaube, das braucht einmal eine Erklärung. Bitte, Herr Minister, erklären Sie sich! (Beifall bei den Grünen.)

20.04

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. – Bitte.

20.05

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich werde in meiner Rede kurz auf beide Vorlagen eingehen: zunächst auf das IAF-Service-GmbH-Gesetz und dann auf das Patentanwaltsgesetz.

Zum Ersten: Für die österreichische Sozialpolitik war das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz im Jahre 1977 sicher ein wichtiger Meilenstein. Durch dieses Bundesgesetz erhalten seit nunmehr 24 Jahren Arbeitnehmer im Konkursfall das so genannte Insolvenz-Ausfallgeld. Der größte Teil der Mittel stammt, wie Sie alle wissen, aus dem vom Arbeitgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages.

Der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds wird derzeit durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft vertreten. Die Administration hingegen erfolgt derzeit durch die Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen, die dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen unterstellt sind. Die Einnahmen betrugen im letzten Jahr 5,26 Milliarden, die Auszahlungen 2,93 Milliarden Schilling. Allein in den letzten 13 Jahren wurden 32 Milliarden Schilling an die Dienstnehmer ausbezahlt.

Hohes Haus! Obwohl sich der Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds bewährt hat, gibt es heute verbesserungswürdige Punkte, bedingt durch – ich glaube, das wurde aus den vorhergehenden Sätzen schon klar – die Zuständigkeit von zwei Ministerien, durch die damit verbundene Doppelgleisigkeit, durch die dadurch entstehenden strukturorganisatorischen Probleme, durch die damit verbundenen starren und oft langen Entscheidungsstrukturen, durch das Fehlen eines effizienten, vernetzten Datenerfassungs- und Informationssystems und durch die daher oft langen Wartezeiten für die Arbeitnehmer bis zur Auszahlung des Insolvenzentgeltes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das alles keine Gründe dafür sind, sich damit zu beschäftigen und das System effizienter zu machen, dann weiß ich nicht mehr, womit wir uns letzten Endes beschäftigen sollten.

Im Rahmen der Neugestaltung der Verwaltung – aber ich möchte feststellen, die Leistung bleibt unverändert! –, nämlich der Ausgliederung der Administration aus dem Insolvenz-Entgeltsiche


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