Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 182

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kommt. Ich möchte darauf hinweisen, dass in Deutschland Fachhochschulabsolventen Patentanwälte werden können, in Österreich jedoch nicht.

Als positiv werte ich auch, dass nunmehr Patentanwaltsgesellschaften gegründet werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

19.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorlage zum Patentanwaltsgesetz wird auch meine Fraktion die Zustimmung geben. Da braucht man nicht mehr viel hinzuzufügen. Allerdings: Der eigentliche Punkt, der hier zu diskutieren ist, ist ja bekanntlich ein anderer. Und ich kann nicht erkennen, wie es mit dieser Ausgliederung – und um eine solche handelt es sich ja – zu derart gravierenden Effizienzsteigerungen oder Einsparungen kommen könnte. Wenn dafür der Beweis erbracht würde, dann könnte man ja in der Tat nicht so viel dagegen haben.

Zunächst muss man einmal feststellen, dass es sich dabei im Wesentlichen um hoheitliche Tätigkeiten handelt, die in diesem Bereich zu besorgen sind, und dass diese sinnvollerweise nur in Ausnahmefällen auszugliedern sind und ausgegliedert werden können. Ich will dabei nicht auf die Frage der verfassungsrechtlichen Konformität eingehen. Sie behaupten, es werde halten. Ich weiß nicht, wie sehr ich Ihrer Prognosefähigkeit noch vertrauen soll, wenn ich an andere derartige Prognosen denke. Aber sei’s drum!

Die Fragestellung bleibt ja: Wird damit so viel gewonnen, wie hier versprochen wird? Nur dieser Frage möchte ich mich nunmehr zuwenden.

Mein Eindruck ist, dass da im Wesentlichen nur Beamte umgeschichtet werden. Es gibt kaum Anreizeffekte, die hoffen lassen, dass die neue GmbH die Arbeit um so viel günstiger erledigen kann als das, was das jetzige System kostet. Das ist schwer erkennbar. Aber vielleicht wird der Herr Minister uns noch darüber Auskunft geben, zumal ja eine entsprechende Betriebsberatungs-Consultingfirma mit entsprechenden Aufträgen versehen worden ist. Im Ausschuss hat mich die Argumentation jedenfalls noch nicht überzeugt. Aber Sie haben ja dann gleich Gelegenheit dazu, Herr Minister.

Die Refundierungspflicht, die zum Beispiel im Wechselverhältnis zwischen Fonds und GmbH existiert, nimmt ja in Wirklichkeit jede Anreizwirkung, was dieses Ihr Vorhaben betrifft. Und dass es nicht so ist, dass ich mir das allein einbilde, ist dadurch belegbar, dass auch die Stellungnahme des Rechnungshofes so ausgefallen ist. Und ich habe im Ausschuss nicht wirklich den Eindruck gewinnen können, dass Sie das plausibel widerlegen wollten – oder auch könnten; Sie können sich aussuchen, welches Wort Ihnen lieber ist.

Kommen wir zur abschließenden Bewertung des Rechnungshofes in dieser Frage. Darin heißt es, in der Summe seien durch diese Organisation eher Mehrkosten zu erwarten. – Ich wiederhole: mehr Kosten! Na bitte, wo ist jetzt der Erfolg dieser Übung? – Da kann man ja gespannt sein.

Ich glaube, man muss einmal festhalten, wer bis jetzt von all diesen Vorgängen in Wirklichkeit profitiert hat. Das ist zunächst einmal jedenfalls die Betriebsberatungsfirma, die hiefür entsprechende Aufträge – im Übrigen korrekterweise mit einer Ausschreibung; das füge ich schon hinzu – erhalten hat. Ich wende mich nicht dagegen, dass öffentliche Institutionen von Betriebsberatungsfirmen dahin gehend geprüft werden, wie verbessert organisiert werden könnte. Aber der Erfolg dieser Bemühungen scheint mir eher sehr gering zu sein.

Was mir besonders interessant zu sein scheint, ist die Frage, warum mittlerweile in regelmäßigen Abständen bestimmte – und wie sich herausstellt, immer öfter dieselben – Rechtsanwaltsbüros Aufträge von Ministerien bekommen, um letztlich Gesetzentwürfe zu formulieren.


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