Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 181

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Einerseits ist dies der Fall, weil eine Doppelgleisigkeit in der Verwaltungsstruktur besteht, das heißt, es ist die Zuständigkeit zweier Ministerien gegeben, und andererseits fehlt ein einheitliches und vernetztes Datensystem, das heißt, die entsprechende Datenerfassung und der elektronische Austausch von Informationen sind nicht gegeben.

Eine Vielzahl gleichartiger Geschäftsfälle lässt die elektronische Bearbeitung aus Effizienzgründen jedenfalls geboten erscheinen. Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass es ein erklärtes Ziel dieser Bundesregierung ist, die Verwaltung zu reformieren, im Bereich der Verwaltung einzusparen, Sparpotentiale aufzufinden und hier auch entsprechende Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber die SPÖ wäre nicht die SPÖ, würde sie nicht destruktiv auftreten. Eineinhalb Jahre lang ist sie nun in Opposition, und nach diesen eineinhalb Jahren glaubt sie immer noch, als Nein-Sager-Partei bei der Bevölkerung, bei den Wählern reüssieren zu können.

Der von Kollegem Dietachmayr eingebrachte Abänderungsantrag und die Begründungen dazu veranlassen mich, einige Worte zu den Ausführungen meines Vorredners zu verlieren. Er spricht zum Beispiel von 5,8 Milliarden Schilling, die dem Budget zugeführt wurden. – Ich frage Sie: Von welchem Finanzminister spricht er? – Jedenfalls nicht vom Finanzminister Grasser. Richtig ist, dass die SPÖ mit ihrem sozialistischen Finanzminister sich nie davor gescheut hat, Fonds auszuräumen, um sie ins Budget einzubringen und dort entsprechende Löcher zu stopfen.

Kollege Dietachmayr spricht auch von der fehlenden Kundenorientierung, und er spricht davon, dass auch die regionale Erreichbarkeit nicht gegeben wäre. – Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der roten Nein-Sager-Partei, müssten vielmehr eingestehen: Wir haben es während unserer Zeit nicht geschafft, hier eine vernünftige Reform durchzuführen und Einsparungen vorzunehmen. – Ich finde, es stünde Ihnen gut an, anstelle von Fehlinformationen und destruktiver Verhaltensweise zumindest Stille walten zu lassen, bevor Sie mit derartigen Argumenten kommen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, in diesem Bereich Einsparungen vorzunehmen, haben es aber verabsäumt.

Zurück zur Regierungsvorlage. Die verfassungsrechtliche Konformität ist jedenfalls gegeben. Die Haftung – und das ist das Entscheidende – verbleibt im Fonds. Bei Umsetzung des Abänderungsantrags von Kollegem Dietachmayr, der den § 11 betrifft, würde hingegen Folgendes passieren: Der § 11 behandelt die Übergangsphase. Demnach würde die Haftung gegenüber Dritten in diese neu zu gründende IAF-Service GmbH übergehen, und es kann wohl nicht im Sinne der so genannten Arbeitnehmervertreter sein, die Haftung in diese GmbH zu verlagern.

Was wird auf Grund der vorliegenden Gesetzesänderung noch geschehen? – Es wird vor allem eine schnellere Abwicklung erfolgen, das heißt, der betroffene Arbeitnehmer wird künftig schneller zu seinem Geld kommen. Es ist angestrebt, statt der bisher üblichen sechs Monate die Bearbeitungszeit auf maximal vier Monate zu verkürzen.

Mit diesem neuen Gesetz wird außerdem die Möglichkeit gegeben sein, eine entsprechende Anpassung des Personalbedarfs vorzunehmen. Die angedeutete Standortreduktion im Sinne der Erreichbarkeit ist kein Thema, wenn man weiß, dass nur etwa 5 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer – das heißt, Arbeitnehmer, die bei insolventen Betrieben tätig waren – einen dieser Standorte selbst aufsuchen. Und wenn man der Rechnung die Gesamtzahl aller Arbeitnehmer zugrunde legt, dann sieht man, es sind – Gott sei Dank – weniger als 0,1 Prozent.

In aller Kürze noch zum Patentanwaltsgesetz. Diese Regierungsvorlage ist ein erster Liberalisierungsschritt mit zwei wesentlichen Punkten. Es ist dies das Nachvollziehen einer EU-Richtlinie, und sie betrifft die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit.

In der EU gibt es in diesem Bereich keinen einheitlichen Berufsstand, obwohl die Kommission schon seit längerem verspricht, entsprechende Richtlinien zu erlassen. Patentanwälte gibt es nur in Österreich und in Deutschland. Wir sehen das Gesetz als Schutz für die Klienten, wobei aber darauf zu achten ist, dass es hier zu keiner Benachteiligung der Inländer, der Österreicher


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