Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 180

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Auch eine Mitarbeiterorientierung wäre notwendig, und es wäre auf alle Fälle dafür zu sorgen, dass die Sicherung eines angemessenen Niveaus zum Leistungsrecht gegeben wäre.

Folgendes Problem könnte in diesem Zusammenhang miterledigt werden: Nach der Judikatur des OGH zahlt der Insolvenzausgleichsfonds kein Geld für jene Ansprüche, für die ein Veräußerer gemäß § 6 AVRAG haftet.

Das, meine Damen und Herren, führt in der Praxis zu enormen Schwierigkeiten, denn: der Veräußerer ist meistens nur unter Einsatz massiver Mittel, nämlich Klage oder Exekution, zur Zahlung bereit. Selbst wenn ohne Klage gezahlt wird, dauert das oft sehr, sehr lange, und die Leidtragenden sind die von der Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dietachmayr und GenossInnen zum Gesetzentwurf im Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (666 d. B.): Bundesgesetz, mit dem eine IAF-Service GmbH gegründet wird und das Bundessozialämtergesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, die Konkursordnung und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden (737 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Nach § 11 Abs. 1, 1. Satz wird folgender Satz eingefügt:

"Der Übergang erfasst auch Ansprüche gegen mithaftende Dritte, insbesondere im Fall des Übergangs eines Unternehmens oder Unternehmensteils, Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber."

*****

Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass der Forderungsübergang auch allfällige Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an Dritte, insbesondere Haftungen allfälliger Unternehmens-, Betriebsvorgänger und -erwerber erfasst – eine Bestimmung, die allen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute käme, denn diese müssten dann nicht selbst den Regressanspruch beantragen, sondern eben der Fonds, der sicherlich mehr Mittel und Möglichkeiten hat, das Geld zu bekommen.

In diesem Sinne würde ich Ihnen empfehlen, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

19.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist der Grund für ein Gesetz zur Gründung einer IAF-Service GmbH? – Der Grund ist einfach: Seit Jahren gibt es Zweifel an der Wirtschaftlichkeit, an der Effizienz des Vollzugs des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes, und zwar, wie ich meine, berechtigte Zweifel.


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