Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 187

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Wir wollen zunächst einmal festhalten, dass das Insolvenz-Ausfallgeld, eine Begleiterscheinung konjunkturbedingter negativer Einflüsse, der gesetzmäßige Anspruch auf übergangene und daher noch offene Forderungen bei insolventen Unternehmen ist. – Darüber sind wir uns wohl einig. Dass es sich hier um Humankapital handelt, das als Bekenntnis zur Sicherung von Dienstnehmerforderungen eindeutig eine soziale Errungenschaft ist, hat Kollege Puttinger schon festgestellt. Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geht auf das Jahr 1977 zurück.

Ich habe überhaupt kein Problem, wenn wir hier von einer so genannten Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service GmbH, kurz IAF-Service GmbH, sprechen, denn diese soll eigentlich die vorher angesprochene Errungenschaft effizienter gestalten. So einfach ist das! (Abg. Mag. Kogler: Ja eh, aber funktionieren tut es nicht!) Die Zielsetzung besteht in erster Linie in der Realisierung eines Einsparungspotentials in der Verwaltung. Der Wunsch, den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds auszugliedern und eine marktgerechte Effizienz und eine serviceorientierte Gestaltung zu erreichen, ist nur recht und billig. (Abg. Öllinger: Und wo ist der Markt?)

Die Regierung erwartet sich von dieser Ausgliederung einer ... (Abg. Mag. Kogler: Welcher Markt, Herr Kollege?) Bitte? (Abg. Mag. Kogler: Welcher Markt? Wie viele Anbieter gibt es auf diesem Markt?) Da brauche ich doch nicht weiß Gott wie viele Anbieter! (Heiterkeit der Abg. Dr. Lichtenberger. ) Es ist ganz einfach eine Ausgliederung aus einer Ministerialverwaltung, um eine erhebliche Verkürzung des Zeitraums von der Antragstellung bis zur bescheidmäßigen Zuerkennung des Anspruches zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Eder: ... ein Markt?)

Wir wissen doch alle – oder wenn Sie es nicht wissen, dann darf ich es Ihnen sagen –, dass dieser Zeitraum derzeit im Durchschnitt sechs bis sechseinhalb Monate beträgt. Wir werden das auf die Hälfte verkürzen, und ich glaube, das ist auch erreichbar. Das ganze System wird hier so kompliziert dargestellt, aber es ist doch ganz einfach! Damit Sie es verstehen, erkläre ich es noch einmal: Der Fonds ist zurzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet, der Vollzug des Insolvenz-Ausfallgeldes erfolgt jedoch zurzeit im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Und nur diesen Vollzug wollen wir in eine IAF-Service GmbH ausgliedern und dorthin übertragen. (Abg. Mag. Kogler: Ja, das haben wir eh verstanden!) Wer haftet? – Natürlich weiterhin der Fonds! Es ändert sich nichts am Leistungsrecht, ganz im Gegenteil: Es könnte, wenn Sie das so sehen wollen, einer GmbH dann auch freigestellt sein, zusätzliche Leistungen zu verkaufen – wie etwa Versicherungen oder auf Zinsenlukrierung ausgerichtete Leistungen.

Ich betone nochmals: Die Ansprüche gegenüber dem Fonds als einer Körperschaft öffentlichen Rechts bleiben unverändert, und es haftet dafür logischerweise der Bund! Nur das Administrativverfahren – so einfach ist das, Herr Kollege! – wollen wir ausgliedern, wobei das Weisungsrecht des Wirtschaftsministeriums nach wie vor bestehen bleibt. (Abg. Eder: Das ist ja nichts Neues!) Wenn wir heute eine GmbH gründen und das Stammkapital eingebracht haben, dann kann das sofort eröffnet werden! Und sie ist tatsächlich insolvenzfest, weil eben der Fonds die Mittel bereitzustellen hat und dadurch die GmbH speist!

Weil Sie die Situation im Hinblick auf die derzeitigen Vertragsbediensteten als so kompliziert dargestellt haben: Mein Gott! Es muss uns doch nach dem Arbeitsverfassungsrecht unbenommen sein, diese Vertragsbediensteten mit all ihren Rechten dorthin zu übernehmen, und vielleicht verbessern sie sich ihre Bedingungen sogar, wenn sie einen Teil der ihnen auf Grund von direkten Vereinbarungen gewährten Benefizien sogar noch gegen Lohnerhöhungen eintauschen können! Und für die Beamtenregelungen wird extra gesorgt. (Abg. Mag. Kogler: Ja!)

Fest steht, dass derzeit zwei Ministerien in diese Angelegenheit involviert sind und dass eine GmbH besser in der Lage ist, Verwaltungskompetenz zu bündeln und Kommunikationsprobleme zwischen dem Wirtschafts- und dem Sozialressort zu überbrücken. Dadurch können wir Doppelgleisigkeiten vermeiden, die durch die parallelen Strukturen gegeben sind. (Abg. Öllinger: Ah!) Immerhin haben wir dort 5 Milliarden Schilling zu bewegen, und da wäre mehr Kostentransparenz und weniger Verwaltung, auch im Zusammenhang mit den Begutachtungsverfahren, ganz sicher von Vorteil.


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