Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 189

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auch eine ordentliche Interessendivergenz aus, was Ihr Ministerium, nämlich das für Wirtschaft und Arbeit, da begründet. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Das glauben Sie! )

Sie glauben das anders, aber mein Wissen stützt sich nicht auf Glauben – vielleicht im Unterschied zu dem Ihren –, sondern da bin ich mir einfach ganz klar in dieser Frage (Abg. Kopf: Sie glauben, sicher zu wissen!): dass ein Wirtschaftsminister – und ich habe Ihnen das Beispiel schon genannt, und die Interpretation stammt auch nicht von mir, es ist also nicht auf meinem Mist gewachsen –, der einerseits Betriebsanlagen in oberster Instanz zu genehmigen hat und andererseits Einsprüche gegen Betriebsanlagengenehmigungen von Seiten der Arbeitsinspektion in oberster Instanz zu entscheiden hat, dann vor dem Höchstgericht eigentlich nur als Wirtschaftsminister gegen den Arbeitsminister auftreten kann – und das wird er nicht tun, schon gar nicht Herr Bartenstein, würde ich einmal meinen! (Beifall bei den Grünen.)

Das zeigen Sie mir einmal, Herr Minister, dass Sie dann hier hergehen und sagen: Ich spreche mich hier als Arbeitsminister Bartenstein klar dafür aus, und ich will, dass das Wirtschaftsministerium – also Bartenstein – in dem Verfahren unterliegt. – Das hätte ich gerne einmal von Ihnen gehört!

Ich fürchte, wir werden das nicht bis zum Exzess ausreizen können, weil vorher schon die Gemengelage – die räumliche, sachliche und interessenmäßige Gemengelage – zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Arbeitsminister eintritt und das Verfahren vorher schon ziemlich unentschieden ausgehen wird oder sich "vermengen" wird.

Aber, Herr Bundesminister, nachdem Sie sich zu Wort gemeldet haben, hätte ich gerne noch eine Frage an Sie gerichtet, und zwar in Bezug auf ein Problem, das im Rechnungshofbericht – und mein Kollege Werner Kogler hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen – angesprochen wird. Sie haben ja in Ihrem Ministerium sehr gute Beamte – auch die, die den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds betreut haben, sind sehr gute Beamte, und da sie sich offensichtlich entweder in den Fonds weitervertschüssen müssen oder im Ministerium bleiben, möchte ich ihnen auch für ihre bisherige Arbeit danken; aber ich spreche in diesem Fall jetzt von jenen auch sehr guten Personen, die in der Legistik tätig sind –, und da stelle ich mir schon die Frage, ob das wirklich die Zukunft der ministeriellen Tätigkeit ist, dass das, was man eigentlich am besten im Ministerium machen könnte und machen müsste, nämlich die Legistik zu den Gesetzen – außer Sie geben das uns, dem Parlament, oder den Grünen als Oppositionspartei, dann können wir darüber reden –, in eine Anwaltskanzlei ausgelagert werden muss.

Das war ja schon wieder der Fall: Jetzt haben wir die ASVG-Novelle ausgelagert, wir haben ausgelagert ... (Abg. Kopf: Ein Argument dagegen!) – Ein Argument dagegen wollen Sie? – Zehn Argumente könnte ich Ihnen bringen (Abg. Mag. Kogler: ... kann man das Ministerbüro um die Hälfte kürzen!), aber das Licht blinkt schon und meine Redezeit ist nicht mehr so lang. Sie selbst, Herr Kollege Kopf, beziehungsweise die Ihre Interessen vertretende Abteilung innerhalb der ÖVP liefert ja Argumente gegen das, was die Herrschaften von der Kanzlei Schönherr/Barfuss/Torggler & Partner produzieren! (Abg. Kopf: Gegen Inhalte ...!) Inhalte? Ja, das denke ich mir. Ich würde doch meinen, Herr Kollege, dass das Ministerium nicht eine derartige Legistik machen würde, und auch das, was der Wirtschaftsausschuss da an Argumenten übernimmt, stammt aus ein und demselben Topf, meine Damen und Herren! Gerade die Gemengelage hier anzuführen, obwohl man weiß, dass eigentlich das Ministerium das Problem mit der Gemengelage hat, das ist, so kann ich es nur nennen, naiv – wirklich naiv, wie es von einer Kanzlei stammen kann, die halt einen beschränkten Auftrag hat und das dabei feststellt, das aber nicht feststellen kann und nicht will, weil es ja das Ministerium ist, von dem sie ja den Auftrag erhält. Man müsste sich das eigentlich, wenn man es ernst nimmt, schon etwas grundsätzlicher ansehen, dann würde man vielleicht draufkommen, dass die Gemengelage auf Grund der ministeriellen Kompetenzen zustande kommt.

Aber da war ich nicht. Ich bin bei der Kanzlei Schönherr/Barfuss/Torggler, und ich hätte gerne noch vom Herrn Bundesminister gewusst, ob sich die auch vom Rechnungshof genannten Summen von zirka 5 Millionen und noch einigen zerdrückten hunderttausend Schilling jetzt auf die Kanzlei Schönherr/Barfuss/Torggler und auf das, was sie an Vorarbeiten geliefert hat,


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