Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 204

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mit derselben Vehemenz auftreten, und nicht nur, wenn es um die deutschsprachige Minderheit in Slowenien geht. (Beifall bei den Grünen.)

Aber gut, wir wissen, woran wir mit Ihnen sind, und nehmen das zur Kenntnis! Wir freuen uns trotzdem darüber, dass es dieses Kulturabkommen gibt.

Ein Punkt darin ist jedenfalls auch noch interessant, den ich gerne mit der Frau Außenministerin diskutieren würde, die heute leider nicht hier ist. Das betrifft die ganze Debatte um Kulturinstitute, die Schließung von Kulturinstituten und die Einrichtung von Kulturforen, die in die Botschaften eingliedert werden. Da herrscht auch ziemliches Chaos! Im Ausschuss hat die Außenministerin meiner Kollegin Stoisits ein Konzept vorgelegt, wovon sie sagt, dass es aber noch nicht beschlossen ist und so weiter.

Auf welcher Grundlage werden Kulturinstitute in verschiedenen Städten geschlossen? Auf welcher Grundlage werden manche als Kulturforen wieder eröffnet, in die Botschaften eingegliedert, und die Chefs werden von Direktoren von Kulturinstituten zu Kulturräten? – Hier herrscht ziemliches Chaos, und es gibt kein klares Konzept. Das ist etwas, was ziemliche Verunsicherung in diversen Ländern auslöst, vor allem auch bei jenen Leuten, die diese Angebote von österreichischer Seite her gerne in Anspruch nehmen.

Es wäre wichtig, dass in der Kulturarbeit wirklich Nägel mit Köpfen gemacht werden und dass uns die Außenministerin einmal in einem Ausschuss präsentiert, wie denn jetzt das Kulturinstituts-, Kulturforen-, Kulturarbeits- oder wie immer -konzept der österreichischen Bundesregierung für die Auslandskulturarbeit aussieht, aber nicht nur Stück für Stück. In Prag wird es in ein Kulturforum umgewandelt, in Zagreb ist das schon geschehen, in Paris wird es überhaupt aufgelöst. Wie immer sich das auch entwickeln wird, es braucht dazu genaue Konzepte, diese gibt es aber nicht. Ich hoffe, dass die Frau Außenministerin bald eines vorlegen wird, damit wir darüber diskutieren können. (Beifall bei den Grünen.)

Im Übrigen kann ich nur sagen, dass wir den anderen Anträgen unsere Zustimmung erteilen, natürlich auch dem Antrag betreffend das Kulturabkommen mit Slowenien. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Zweytick: Das wäre aber auch schneller gegangen!)

21.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

21.34

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Bedeutung, die internationale Umweltschutzübereinkommen haben, wurde auch durch die Umweltkatastrophe am Donauzubringer Theiß nur zu deutlich. Die Übereinkommen zum Schutz der Donau werden seit der Bukarester Deklaration im Jahre 1985 auf internationaler Ebene vorangetrieben. Vor allem in den osteuropäischen Staaten, die im ersten Jahrzehnt nach dem Niedergang des Kommunismus auch mit einem Niedergang ihrer Wirtschaft zu kämpfen hatten und noch immer dagegen ankämpfen, ist der Umweltschutz leider nur von sehr nachrangiger Bedeutung.

Die Mehrzahl der Signatarstaaten des Donauschutz-Übereinkommens sind auch EU-Beitrittskandidaten. Deshalb ist es besonders wichtig – meine Kollegin Jäger hat schon darauf hingewiesen –, welchen Stellenwert diese Staaten dem internationalen Umweltschutz beimessen. Das muss auch in den EU-Beitrittsverhandlungen berücksichtigt werden. Genauso wie die Arbeitnehmerrechte müssen auch die Umweltstandards auf westeuropäisches Niveau angehoben werden. Es darf kein Umwelt-Dumping in der EU geben!

Das Donauschutz-Übereinkommen und die Sicherung des Amtssitzes der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau mit dem vorliegenden Abkommen sind, wie schon erwähnt, ein wichtiger Schritt auf europäischer und internationaler Ebene. Um jedoch das Donauschutz-Übereinkommen selbst mit Leben zu erfüllen, müssen wir auch vor unserer eigenen Tür kehren, sehr geehrte Damen und Herren! Der Nitrat- und Phosphateintrag in den österreichischen Gewässern durch Überdüngung muss einfach aufhören. Dieses westeuropäische Problem der


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