Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 222

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Vielleicht könnten uns dieses Einvernehmen über die Gerichtsorganisation und die Wünsche des Obersten Gerichtshofes am Ende dieses Tages so nachdenklich machen, dass wir uns diesen Themen, bei denen es – jetzt muss man das leider wirklich sagen – offensichtlich um Leben und Tod geht, besonders widmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

22.51

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Mainoni. – Kollege Mainoni, auch Ihre Fraktion, beide Regierungsparteien werden unsere Kritik an dieser Justizpolitik nicht aufhalten können. Es hängt nicht nur damit zusammen, dass unsere Sachargumente nicht berücksichtigt werden, sondern es hängt insbesondere damit zusammen, dass eine falsche Justizpolitik gemacht wird. (Abg. Großruck: Wer sagt das?) Nur ist heute nicht die Zeit, eine grundsätzliche Debatte zur Justizpolitik zu führen. (Abg. Großruck: Wer sagt, dass eine Justizpolitik ...?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt mit dem vorliegenden Entwurf, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden sollen, auseinander setzen.

Herr Bundesminister! Wir werden zustimmen. Kollege Jarolim hat unsere bestehenden Einwände vorgebracht, aber wir glauben, dass es trotzdem – wie im Justizausschuss ausgeführt – zu einer Verbesserung kommt. Wir möchten allerdings die Gelegenheit wahrnehmen, uns mit dem Gerichtsorganisationsgesetz im Detail auseinander zu setzen.

Herr Bundesminister! Von Ihnen hat es einen Vorschlag zur Reform der Gerichtsorganisation gegeben. Kollege Mainoni, es war ein Zentralisierungskonzept, ein Konzept, wonach beispielsweise in dem Bundesland, aus dem wir beide kommen, nur noch vier Eingangsgerichte und kein Rechtsmittelgericht mehr bestehen sollen. Ich frage mich, wie du dich bei dieser Abstimmung entscheiden wirst. (Abg. Mag. Mainoni: Das letzte Wort hat der Landeshauptmann! Das ist das Problem!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kritik an diesem Reformkonzept, das im Grunde genommen ein Zentralisierungskonzept gerade zu Lasten einzelner Bundesländer – wie des Bundeslandes Salzburg – ist, werden wir hier noch sehr heftig diskutieren müssen. Herr Bundesminister, in der von Ihnen vorgelegten Form wird es von der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt. Es bedeutet nämlich einen Kahlschlag. Bezirksgerichte werden ohne Rücksicht auf verkehrsgeographische Gegebenheiten aufgelöst, wiederum zum Beispiel in Salzburg das Bezirksgericht in Tamsweg, und die zweitgrößte Stadt, nämlich Hallein, hätte überhaupt kein so genanntes Regional- oder Eingangsgericht mehr.

Der Widerstand mehrt sich, auch die Landeshauptleute sind dagegen. Ich sage das hier mit aller Deutlichkeit. Es gibt wie in anderen Bundesländern auch im Bundesland Salzburg einen einstimmigen Beschluss, wodurch eingefordert wird, Herr Bundesminister, dass zumindest jeder politische Bezirk weiterhin über ein Eingangsgericht und die Landeshauptstadt selbstverständlich auch über ein Rechtsmittelgericht verfügt.

Herr Bundesminister! Es befremdet mich, dass über die Auflösung der Oberlandesgerichte überhaupt nicht diskutiert worden ist. Es befremdet mich, dass einzelne Landeshauptstädte bevorzugt werden und dass Länder unterschiedlicher Kategorien geschaffen werden.

Wir Sozialdemokraten sind Reformen im Bereich der Gerichtsorganisation nicht abgeneigt. Auch wir sagen, dass Reformen notwendig sind, Herr Bundesminister, aber dieses Zentralisierungskonzept, das Sie vorgelegt haben, wird von der sozialdemokratischen Fraktion im Parlament, aber auch vom Salzburger Landtag – ich sage das, weil ich aus diesem Bundesland komme – strikt abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ.)

22.56


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