Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 42

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Josef Cap betreffend die Regierungsvorlage (634 der Beilagen) für ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz, BGBl 379/1984, idF BGBl I 142/200, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz, BGBl 379/1984, idF BGBl I 159/1999, idF des Ausschussberichtes (719 der Beilagen), geändert wird, wird wie folgt abgeändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage (634 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2000 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (719 der Beilagen), wird wie folgt abgeändert:

In § 3 Abs. 6 erster Satz wird das Wort "kann" durch "hat" ersetzt.

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Ebenso wird meine Kollegin Terezija Stoisits einen Abänderungsantrag betreffend Minderheiten einbringen, denn es ist uns unverständlich, dass dieser ganz wichtige Teil der Öffentlich-Rechtlichkeit, eine ganz kleine Redaktion, die sich wirklich tatkräftig und aktiv um Integration der in Österreich lebenden Menschen, und zwar aller Menschen, bemüht hat, beschnitten werden soll! Der Begriff "Minderheiten" soll sich nur mehr auf die autochthonen beziehen, nicht mehr auf die Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten.

Ich werte das auch als einen Akt politischer Feigheit, denn gerade diese Redaktion war es, die wegen ihrer Haltung, wegen ihrem Rückgrat eine Briefbombe bekommen hat. Diese Regierung fällt eben dieser mutigen Redaktion in den Rücken! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Es ist leider so – und damit komme ich zum Beginn meiner Ausführungen zurück –, dass die Klubobleute der Regierungsparteien, vor allem Herr Westenthaler, intervenieren. Es ist leider auch so, dass der Bundeskanzler persönlich immer wieder im ORF interveniert. Er hat gestern gesagt, es war ihm zu wenig ausgewogen.

Herr Bundeskanzler! Wenn es so ist, dass die Spitze der Politik bestimmt, was ausgewogen ist, dann haben Sie mit Ihren gestrigen Ausführungen selbst den Beweis dafür geliefert, dass dieses Gesetz und dass diese Vorstellung der Regierung nicht unparteiisch und ausgewogen sind, denn es kann nicht so sein, das es die Regierenden sind, die diesen Programmauftrag konkretisieren (Abg. Großruck: Das ist Demokratie!), und dass die Regierenden bestimmen, was in diesem Land ausgewogen ist!

Das geht nicht an! Daher lehnen wir diese Vorlagen ab! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Dr. Cap, den die Rednerin verlesen hat und der sich auf § 3 Abs. 6 des Gesetzes bezieht, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. (Rufe bei der SPÖ und Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)


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