errichten, sondern eine Aufwertung des Publikums, und zwar wirklich mit echten Mitgestaltungsrechten.
Ich weise auf diesen Abänderungsantrag hin. Er ist zu umfangreich, als dass ich ihn hier vortragen kann, aber er wird schriftlich zur Verteilung gebracht, damit es nicht nachher heißt, es hätte keine Gegenvorstellungen gegeben. (Beifall bei den Grünen.)
Die Grünen, die Opposition insgesamt steht mit ihrer Kritik nicht allein da. Klagen sind bei dieser Art von Gummiparagraphen – "in der Regel" ein "anspruchsvolles" Programm – vorprogrammiert! Darüber entscheiden mit einfacher Mehrheit von der ÖVP entsandte und mit Zweidrittelmehrheit "blau-schwarz entsandte" Personen – tolle Unabhängigkeit!
Das findet übrigens auch das Kontrollorgan des Nationalrates, der Rechnungshof – der hat, wie Sie wissen, keinen grünen oder oppositionellen Vorsitzenden –, der in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetz Folgendes festhält:
"Der Rechnungshof weist daher auf mögliche Spannungsfelder und Interessenkollisionen bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Stiftungsrates hin, die schon im Vorfeld durch eine klare Trennung der Kompetenzen ausgeschlossen werden sollten."
Diese klare Trennung haben wir immer urgiert. Sie ist verweigert worden. Wir haben hier ein Mischmasch von Aufgaben bis hinein zu dem für einen Stiftungsrat, der ja sonst einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft entspricht, untypischen Umstand, dass er mit operationellen Entscheidungen dieses Organs beauftragt wird, was, wie gesagt, vom Rechnungshof als Interessenkollision kritisiert und angeprangert wird. Wir Grünen schließen uns dieser Kritik des Rechnungshofes an. (Beifall bei den Grünen.)
Ich komme noch auf ein paar andere Punkte zu sprechen, die uns besonders wichtig sind. Einige Inhalte des Programmauftrages als wichtiger öffentlich-rechtlicher Bestandteil könnten wir meiner Ansicht nach eigentlich außer Frage stellen. Ich jedenfalls wäre davon ausgegangen. Deswegen bin ich schockiert darüber, dass man Kernbereiche der Öffentlich-Rechtlichkeit in diesem Gesetz nur mehr ein wenig halbherzig als Kann-Bestimmungen hineingepackt hat. Damit meine ich insbesondere Radio Österreich International und die Minderheitenberichterstattung.
Radio Österreich International ist – das wissen wir – ein sehr anspruchsvolles Programm, ein nicht leicht zu erstellendes Programm, denn immerhin ist der Kreis der AdressatInnen über die ganze Welt verstreut. Das sind Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, soweit wir wissen an die 400 000 Personen, wahrscheinlich noch sehr viel mehr, das sind aber auch Österreicherinnen und Österreicher, die im Urlaub aktuelle Informationen aus der Heimat bekommen wollen. Ich war, als ich die Zahlen und Daten gelesen habe, selber überrascht, welch großes Ausmaß das Interesse daran hat, sowohl über das Internet – das geht in die Hunderttausende Zugriffe – als auch über Briefkorrespondenz, also eigentlich "klassisch" für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk!
Was passiert in diesem Gesetz damit? – Es wird abgeschwächt zu einer Kann-Bestimmung. Der ORF kann das machen. Wir wissen, was das in Zeiten des Spar-Diktates heißt: Es wird dieses Programm mit Sicherheit weiter ausgedünnt werden, und es besteht überhaupt große Sorge, ob es weiter von Bestand sein wird. Schon in den vergangenen Jahren waren in diesem Bereich Budgetkürzungen zu konstatieren, daher ist der Fortbestand dieser öffentlich-rechtlichen Schiene leider nach dem neuen Gesetz nicht gesichert. Wir kritisieren das heftig!
Meine Damen und Herren! Wir wollen, dass diese internationale Berichterstattung ein Muss, ein Pflichtauftrag im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrages ist.
In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein: