Aber – und das ist der Punkt 2 unseres Abänderungsantrages – wir wollen auch, dass im § 5 Abs. 2 zweiter Satz das Wort "autochthonen" entfällt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Diskussion um autochthone und nicht autochthone Volksgruppen haben wir letztes Jahr bereits im Rahmen der Staatszielbestimmung geführt, und ich habe miterlebt, warum das Wort "autochthon" hineingenommen wurde: weil es die FPÖ gewünscht hat.
Offensichtlich gibt es hier auch diesen Mastermind, es muss ein Wunsch gewesen sein. Hier steht es nämlich schon wieder drinnen, völlig unnötig, weil einschränkend und weil, wenn es darum geht, Fernsehen, Radio zu machen, nicht jene ausgeschlossen werden sollen, die dieselben Rechte haben, auch im Sinne des Programmauftrages, wie er hier formuliert ist, begonnen bei der angemessenen Berücksichtigung der Anliegen behinderter Menschen.
Glauben Sie nicht, dass es vielleicht auch AusländerInnen gibt, solche, die noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die behindert sind und Anliegen haben, und dass hier eine angemessene Versorgung in ihren Sprachen auch Sinn machen würde? – Aber dieser Aspekt, dass es andere Sprachen und andere Bevölkerungsgruppen auch noch gibt, ist in diesem ganzen Gesetzespaket absolut unberücksichtigt, meine sehr geehrten Damen und Herren – aber nicht nur das!
Ich möchte jetzt den Abänderungsantrag vorlesen, den Kollegin Haidlmayr hier zwar inhaltlich in ihrer Rede referiert, aber nicht verlesen hat, in dem es um die gehörlosen und gehörbehinderten Menschen geht, um den Umstand, dass sie nicht nur aufs Härteste diskriminiert werden, sondern vor allem als GebührenzahlerInnen völlig missachtet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die bekommen für das, was sie zahlen, etwas, was sie auf Grund ihrer Behinderung nicht verstehen können. (Abg. Neudeck: Das geht mir auch manchmal so!) – Ja bei Ihnen ist das wahrscheinlich deshalb so, weil Sie wahrscheinlich nicht genügend im Kopf haben, um es zu verstehen. (Abg. Wochesländer: Das ist aber eine Frechheit!) Das hat nichts mit den Gebühren zu tun. (Beifall bei den Grünen.)
Gehörlose haben nicht die Möglichkeit, das zu verstehen – Sie haben ja bei der Demonstration der Kollegin Haidlmayr bemerkt, welche Verunsicherung entsteht. Deshalb folgender Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Theresia Haidlmayr, Freunde und Freundinnen
§ 5 Abs. 3 wird wie folgt abgeändert:
(3) Die Informationssendungen des Fernsehens (§ 3 Abs. 1) und zumindest täglich eine Kindersendung sind nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so zu gestalten, dass gehörlosen und gehörbehinderten Menschen das Verfolgen der Sendungen erleichtert wird.
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Ich muss sagen, nie würde ich Forderungen meinerseits so sanft formulieren wie Kollegin Haidlmayr, nämlich: "... nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so zu gestalten, ...". Das ist ja von ihr schon so sanft bittend formuliert, dass es eigentlich niemanden hier im Saal geben dürfte, der sich dem, wenn er den Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung und damit auch der Nichtdiskriminierung behinderter Menschen etwas abgewinnen kann, nämlich sozusagen treu der Verfassung, entgegenstellen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie haben ja bei der Abstimmung Gelegenheit dazu, sich dazu zu bekennen. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt noch ein paar Sätze zu dieser Diskussion, die Sie ja mit mehr Aufmerksamkeit verfolgt haben – aber es sind ja jetzt auch noch außer uns ein paar Leute hier (Abg. Wochesländer: Die werden schon wieder gehen, wenn sie Sie hören!) –, nämlich wo es um die Übernahme des ORF geht, um das "Privateigentum der SPÖ", wie es Kollegin Frieser formuliert hat.