Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 169

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bei der Personalsteuerung zu entwickeln und flexibler als bisher den konkreten Personalbedarf abzudecken. Das ist auch wichtig für die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Spitzenuniversitäten.

Herr Dr. Grünewald! Es ist polemisch, Stanford und Klagenfurt miteinander zu vergleichen, aber Tatsache ist, dass wir ja einen bestmöglichen Standard für unsere Universitäten anstreben sollen, und das heißt auch, dass wir die bestmögliche Auswahl bei den Universitätslehrern haben sollen. Es ist bei weitem nicht so, wie Sie gesagt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube auch, dass es für sich spricht, dass wir zwar in sehr langen und schwierigen Verhandlungen mit der Gewerkschaft der Universitätslehrer, aber doch einen Konsens erzielt haben. Daher verstehe ich die Haltung der SPÖ, die Haltung des Kollegen Niederwieser nicht ganz. Herr Kollege Niederwieser, Ihre Vorgabe war: Wenn ein Konsens mit der Gewerkschaft erzielt wird – und das ist legitim, dass Sie das zur Bedingung gemacht haben –, dann könnten Sie diesem Gesetz auch zustimmen. Nun: Die Gewerkschaft hat zugestimmt, und Sie haben sich sehr schwer getan – man hat das heute wieder gesehen –, irgendeine Erklärung dafür zu finden, dass Sie dieses Universitätslehrer-Dienstrecht ablehnen wollen. – Es gibt keinen Grund, denn dieses Dienstrecht hat Modellcharakter für den gesamten öffentlichen Dienst in Österreich. Ich bedanke mich auch bei der Gewerkschaft dafür, dass es möglich war, dieses Dienstrecht in Konsens zu verabschieden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die heute zur Beschlussfassung vorliegende Dienstrechts-Novelle umfasst aber auch noch einige andere wichtige Bereiche für andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Es gibt eine ganze Reihe von Bestimmungen, von denen ich nur einige herausgreifen möchte, nämlich jene, die den Bereich der Exekutive betreffen. Gerade die jüngsten Vorkommnisse in Salzburg, die im Zusammenhang mit der Dringlichen Anfrage hier in diesem Haus diskutiert wurden, haben gezeigt, dass es auch des bestmöglichen Schutzes von Exekutivbeamten bedarf, die in besonders schwierigen Situationen Gefahren ausgesetzt sind, Aggressionen ausgesetzt sind, Gewalt von Demonstranten ausgesetzt sind und denen man auch entsprechende Rückendeckung von Seiten ihres Dienstgebers, also der Republik, zusichern soll und muss. Das war auch unsere Bestrebung im Rahmen dieser Dienstrechts-Novelle. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Einer der wesentlichen Punkte dabei ist, dass wir jetzt eine Möglichkeit zur Bevorschussung von Schmerzengeld vorsehen, weil wir der Meinung sind, dass es einem Beamten nicht zumutbar ist, dass, wenn er vor Gericht Recht bekommen und Schmerzengeld zugesprochen bekommen hat und dieses dann nicht oder nur schwer einbringlich ist, er das sozusagen auf eigenes Risiko tun muss. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass es eine entsprechende Bevorschussung dieses Schmerzengeldes gibt. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es hat darüber hinaus ein aktueller Anlassfall gezeigt, dass das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz in der gegenwärtigen Form nicht ausreichend gesetzlich determiniert ist, um im konkreten Einzelfall auch den notwendigen Schutz und die Hilfeleistung für den einzelnen Beamten und seine Familie zu gewähren. Wir haben bei dem Unfall auf der Tangente, bei dem zwei Polizisten ums Leben gekommen sind, gesehen, dass die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend gewesen wären, um diesen Beamten und deren Familien die entsprechende Hilfeleistung zukommen zu lassen. Daher war es mir wichtig, das entsprechend abzuändern, damit auch Klarheit darüber besteht, dass im praktischen Vollzug die Intentionen des Gesetzes umsetzbar sind. Wir haben dieses Gesetz jetzt so klar gefasst, dass jeder Beamte, der im Dienst verunfallt oder zu Schaden kommt, sicher sein kann, dass er auf Grund dieses Gesetzes auch eine entsprechende Hilfeleistung erhält. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben darüber hinaus auch eine Regelung sichergestellt, die schon längst überfällig war. Im Zusammenhang mit Gerichtsladungen von Exekutivbeamten, die sich vor Gericht verantworten müssen, wurde jetzt sichergestellt, dass bei Zeugenladungen oder Beschuldigtenladungen im Falle eines Freispruches der Zeitaufwand auch rückwirkend mit Freizeit im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen wird. Auch das war ein großes Ärgernis bei der Exekutive, besonders dann, wenn die


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