19. In § 13c Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
20. In § 14 Abs. 3 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
21. In § 16 Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
22. In § 17a Abs. 1, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
23. In § 17b Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
24. In § 17d Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
25. In § 18 Abs. 2 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
26. In § 18d Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
27. In § 19 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
28. In § 20 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
29. In § 22 Abs. 1, 4, 5 und 6 " wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
30. In § 22 Abs. 1 erster Satz wird das Wort "fünf" durch das Wort "drei" ersetzt.
31. In § 22 Abs. 2 wird nach der Wortgruppe "im Inland" die Wortgruppe "oder in einem anderen Vertragsstaat" eingefügt.
32. In § 22 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" und die Wortgruppe "dem Bund" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.
33. In § 23 Abs. 2, 5, 6 und 7 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
34. In § 24 Abs. 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
35. In § 24a Abs. 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
36. In § 34 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
37. In § 35 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
38. In § 36 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.
39. In § 41 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.