Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 263

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1. In § 1 Abs. 4 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch die Wortgruppe "Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)" ersetzt.

2. In § 2 Abs. 2 Z 1 wird nach dem Ausdruck "§ 4 Abs. 1 erster Satz," der Ausdruck "Abs. 1a," eingefügt.

3. In § 2 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

4. In § 4 Abs. 1, 6 und 9 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

5. Nach dem § 4 Abs. 1 wird folgender Absatz eingefügt:

"(1a) Die FMA hat die beabsichtigte Erteilung einer Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung an einen Konzessionswerber, der noch über keine Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung verfügt (Konzessions-Neuerteilung), dem Bundesminister für Finanzen vor Erlassung des Konzessionsbescheides mitzuteilen. Die Konzession darf nicht erteilt werden, wenn der Bundesminister für Finanzen innerhalb von vier Wochen ab der Zustellung der Mitteilung die Konzession durch Bescheid untersagt. Der Bundesminister für Finanzen hat im Falle, dass die Konzessionserteilung rechtswidrig gemäß § 16 Abs. 1 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. xxx/2001, wäre, diese zu untersagen."

6. In § 4a Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

7. In § 5a Abs. 4 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

8. In § 6a Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

9. In § 7 Abs. 2, 3 und 6 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

10. In § 7a Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

11. In § 7b Abs. 1 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

12. In § 8a Abs. 1 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

13. In § 10 Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

14. In § 10a Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

15. In § 11 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

16. In § 11a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

17. In § 13a Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

18. In § 13b Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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