Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 267

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Versicherungsvertrag gemäß Abs. 1 zweiter Satz ist spätestens drei Wochen nach der Benennung als Abschlussprüfer zur Gänze zu bezahlen; der Abschlussprüfer hat das Bestehen der Versicherung sowie die Bezahlung der Prämie der FMA binnen vier Wochen nach der Benennung nachzuweisen."

74. In § 82 Abs. 9 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt

75. In § 82a Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

76. In § 83 Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

77. In § 85 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

78. In § 85a Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

79. In § 86 Abs. 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

80. In § 86a Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

81. In § 86b Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

82. In § 86c Abs. 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

83. In § 86d Abs. 2 und 3wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

84. In § 86g Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

85. In § 86k Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

86. In § 86m Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils im ersten Satz die Wortgruppe "die Versicherungsaufsichtsbehörde" durch die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" und im zweiten Satz das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

87. In § 89 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

88. In § 98 Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

89. In § 99 Abs.1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

90. In § 100 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

91. In § 101 Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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