Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 358

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es wurde im Allgemeinen eine Durchforstung der vorhandenen Gesetze vorgenommen, es wurden Fristen neu festgelegt. Damit sollte eine Erhöhung der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit im Sinne einer bürgernahen Verwaltung geschaffen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe eingangs bereits die Feststellung getroffen, dass dieses 1. Euro-Umstellungsgesetz im Finanzausschuss einstimmig verabschiedet wurde. Ich ersuche nun das Hohe Haus, diesem Gesetz auch hier die Zustimmung zu erteilen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

22.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Ich erteile ihr das Wort.

22.23

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe gleich zu Beginn zum 1. Euro-Umstellungsgesetz folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Heidrun Silhavy und GenossInnen zum Gesetzesentwurf im Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (621 der Beilagen): 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund (704 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 156 Z 1 lautet:

Im § 36 Abs. 1 wird der Ausdruck "120 000 Kronen" durch den Ausdruck "2 907 Euro" ersetzt.

*****

Warum bringen wir diesen Abänderungsantrag ein? – Es ist von der Regierung offensichtlich still und leise, Herr Staatssekretär, ein meiner Meinung nach ziemlich bedenklicher Anschlag auf die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen im Bereich des 1. Euro-Umstellungsgesetzes, und da wiederum im Angestelltengesetz im Bereich des Konkurrenzklauselverbotes, gemacht worden. Ich weiß nicht, ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt, aber ich fürchte, es ist bewusst so geschehen.

Es geht um Folgendes: In diesem Angestelltengesetz ist im Bereich der Konkurrenzklausel der Ausdruck "120 000 Kronen" drinnen gestanden. Bei der Umschreibung auf das Euro-Umstellungsgesetz hat man diese Einkommensgrenze, die seinerzeit zum Schutze der Arbeitnehmer eingeführt worden war, nicht umgeschrieben, wie es nach dem Gesetz eigentlich sinnvollerweise hätte gemacht werden müssen, sondern schlichtweg herausgestrichen oder weggelassen, was einem faktischen Berufsverbot gleichkommen würde und auch gleichkommt.

Was bedeutet denn das? – Die Arbeitnehmer müssen immer häufiger einen Arbeitsvertrag mit so genannten Konkurrenzklauseln abschließen, wenn sie einen Job haben wollen. Diese Konkurrenzklausel bedeutet nichts anderes, als dass sich ein Arbeitnehmer, der sich in dem Bereich, in dem er als Unselbständiger beschäftigt war, selbständig machen will, für eine bestimmte Zeit – bis zu einem Jahr – nicht selbständig machen darf.

Diese Konkurrenzklausel, die im Angestelltengesetz drinnen war, hat eben besagt, wenn der neue Selbständige nicht mehr als umgerechnet 40 000 S verdient, kommt die Konkurrenzklausel überhaupt nicht zum Tragen, ist es mehr, muss Strafe bezahlt werden. (Abg. Dr. Pumberger: Wie viel?)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite