Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 368

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mierung in diesem Bereich beizutragen. Sie haben das bisher nicht getan und keine solche Verordnung erlassen. Daher möchte ich Sie ersuchen, dazu Stellung zu beziehen. Das wäre nämlich eine Maßnahme, die sehr rasch und wesentlich zu kostengünstigen Lösungen im ländlichen Raum führen würde. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte im Folgenden auf das Sortenschutzgesetz eingehen. Das ist eigentlich die weitreichendste Gesetzesvorlage, die die österreichische Landwirtschaft und die österreichischen Bauern um ein ganz wesentliches bäuerliches Grundrecht bringen wird, nämlich das so genannte Landwirteprivileg. Kollegin Bauer hat es schon ausgeführt. Letztlich ist das die Kapitulation der bäuerlichen Interessenvertretung vor den Saatgutmultis und Saatgutkonzernen. Das ist ein wirklich trauriger Sachverhalt und Tatbestand, und das können Sie nicht verschleiern, Herr Bundesminister, auch nicht mit Ausschussfeststellungen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie das bäuerliche Grundrecht auf die Verwendung des hofeigenen Saatgutes wirklich schützen wollen, dann können Sie diesem Sortenschutzgesetz nicht Ihre Stimme geben, weil bäuerliche Hilfe, bäuerliche Nachbarschaftshilfe ein ganz selbstverständliches Grundrecht ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das zu beschränken, das zu beschneiden beziehungsweise vollständig aus dem Gesetz zu nehmen, ist für uns eine Vorgangsweise, die wir auf keinen Fall mittragen können.

Da die Zeit beschränkt ist, möchte ich jetzt auf aktuelle Fragestellungen eingehen, die für uns derzeit im Zusammenhang mit dem Saatgut in der politischen Diskussion und in der tagespolitischen Auseinandersetzung im Vordergrund stehen, die Frage von gentechnisch verunreinigtem Saatgut und die Ausbringung dieses Saatguts. In diesem Zusammenhang bringe ich einen Entschließungsantrag ein, in dem es um die notwendigen Maßnahmen geht, die jetzt von Ihnen, Herr Bundesminister, und auch von Bundesminister Haupt zu ergreifen sind, um gentechnisch verunreinigte Maisfelder zu vernichten und sicherzustellen, dass es zu keiner Auskreuzung kommt.

Es ist dies folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend dringende Vernichtung von "Gen-Mais" auf Österreichs Feldern

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird dringend aufgefordert, das in Österreich in Verkehr gebrachte beziehungsweise ausgepflanzte Mais-Saatgut der Firma Pioneer, bei dem von Seiten des BFL signifikante Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Mais der Linie Mon810 festgestellt wurden, gemäß § 109 Abs. 4 Gentechnikgesetz unverzüglich zu beschlagnahmen, beziehungsweise die Felder zu vernichten, bevor die Maisblüte beginnt, beziehungsweise den in mittelbarer Bundesverwaltung für den Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständigen Landeshauptleuten eine dementsprechende Weisung zu erteilen.

2. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die in mittelbarer Bundesverwaltung für den Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständigen Landeshauptleute anzuweisen, Ausfallshaftungen für jene Schäden zu übernehmen, welche den betroffenen Landwirten durch die Auspflanzung und Vernichtung des verunreinigten Mais-Saatgutes entstehen.

3. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die in mittelbarer Bundesverwaltung für den Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständigen Landeshauptleute anzuweisen, die für die Bauern entstandenen Schäden bei der Firma Pioneer einzuklagen.

4. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, durch entsprechende Maßnahmen sicherzu


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