Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 36

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Arbeiterkammer vertretenen Gruppen sollen mitentscheiden können – nicht eine Person, nicht eine Partei und nicht nur eine Gruppe! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das ist die wesentliche Änderung, die wir vorschlagen, die wir heute auch beschließen. Ist die unfair, frage ich Sie? Ist die unkorrekt? (Rufe bei der SPÖ: Ja! – Rufe bei der ÖVP: Nein!)  – Sie ist korrekt! Sie ist fair! Sie schafft mehr Demokratie, und sie wäre längst notwendig gewesen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Geben wir daher den neuen Funktionären, die im Herbst bestellt werden, die Möglichkeit, auch konstruktiv miteinander zusammenzuarbeiten – zum Wohle der Versicherten Österreichs. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Bravo!)

10.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Haupt. – Bitte.

10.41

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Beschlussfassung der 58. ASVG-Novelle – darauf hat dankenswerterweise schon Kollege Feurstein hingewiesen – wird eine Reihe von Verbesserungen sowohl für die Versicherten als auch für die Rahmenbedingungen der Versicherten und der Betriebe in Österreich bringen. – Das ist etwas, was in der Debatte der heutigen Plenarsitzung gänzlich untergegangen ist, und deswegen bin ich dem Kollegen Feurstein dankbar dafür, dass er die wichtigen Ansatzpunkte der 58. ASVG-Novelle für alle Österreicherinnen und Österreicher hier vorgestellt hat; somit kann ich mir das in meiner knapp 15-minütigen Redezeit ersparen.

Ich komme nunmehr zur Causa prima der innen- und außenpolitischen Auseinandersetzungen. Ich denke an die gestrige Demonstration vor dem Hohen Haus, an die Neuordnung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und an manch anderes, was in der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang an Vorwürfen, an Unwahrheiten, an Unsachlichkeiten und an Unrichtigkeiten vorgebracht worden ist, und möchte darstellen, wie ich das sehe.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist die Sozialpartnerschaft? Seit wann gibt es sie, und wie hat sie sich im österreichischen Staatswesen implementiert? Nach Ansicht des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, dokumentiert in dem Buch "100 Jahre Sozialversicherung in Österreich", ist klar, dass am 14. Juli 1921, und zwar mit dem Gleichstellungsgesetz der Ersten Republik, die Geburtsstunde der sozialen Selbstverwaltung in Österreich auf der einen Seite und der Sozialpartnerschaft auf der anderen Seite festzumachen ist.

Was hat dieses Gleichstellungsgesetz gebracht? Es hat die Gleichstellung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden gebracht, die gleiche Mitwirkung an der Gesetzgebung, an der Wirtschaftsverwaltung – die gleichen Mitwirkungsbefugnisse, paritätisch im Verhältnis 1 : 1.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Sozialpartnerschaft hat im Jahre 1938 durch den Einmarsch der Nationalsozialisten ihre Beendigung gefunden und wurde im Jahre 1947 mit dem denkwürdigen Vertrag zwischen Dr. Julius Raab und Johann Böhm wieder neu ins Leben gerufen. Am 17. April 1946 haben diese beiden, auch der heutigen Jugend noch bekannten maßgebenden Politiker der Zweiten Republik mit der Schaffung der Bauarbeiter-Urlaubskasse einerseits und den Vereinbarungen betreffend den österreichischen Hauptverband und der Schaffung der Sozialversicherungsträger andererseits, umgesetzt im Jahre 1949, die Sozialpartnerschaft neu begründet.

Bemerkenswert im damaligen Papier ist die genaue Aufteilung: 1 : 1. In den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol werden die Vorsitzenden von den Arbeitgebern, in der Steiermark und in Kärnten von der Arbeitnehmerseite gestellt. Die leitenden Beamten sind dafür in der Zentralstelle Wien, in der Steiermark und in Kärnten aus der Arbeitnehmervertretung der sozialistischen Fraktion, in den Ländern Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg aus dem


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