Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 62

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eingehalten wurde. Personalstopp wurde auch keiner verordnet, und es gab keine Reduktion der Zahl der Überstunden; seit 1997 wird dort überhaupt nichts mehr eingehalten.

Weiters: Die Zahl der außerordentlichen Vorrückungen in den Sozialversicherungen ist ebenfalls gestiegen, aber die Beiträge wollte man erhöhen! Eine bessere Nutzung der EDV wurde nicht betrieben; und die Höhe der Vertragspartner-Abrechnungen mit Ärzten, Apotheken und Krankenanstalten ist auch nicht kleiner geworden!

200 Verwaltungsposten und 60 Millionen Schilling jährlich könnte man einsparen – aber nein: Man will dort nur Beitragserhöhungen! – Fragen Sie von der SPÖ nicht die Funktionäre, sondern fragen Sie einmal die Versicherten (Beifall bei den Freiheitlichen): Wollt ihr lieber höhere Beiträge bezahlen – oder eine Reform der Kassen und damit geringere Beiträge? Stellt doch diese Frage einmal den Österreicherinnen und Österreichern! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Stellt diese Frage den Österreicherinnen und Österreichern, und dann werdet ihr die Antwort bekommen! Aber stellt diese Frage nicht den Funktionären, die sich dort selbst bereichern! (Rufe bei der SPÖ: Machen wir doch eine Volksabstimmung darüber!)

Da heute hier von Ihnen kritisiert wurde, wir gehen hin zu einer Zwei-Klassen-Medizin: Ja was haben denn Sie von der SPÖ in den vergangenen Jahren dagegen getan? – Die Zahl der Zusatzversicherungen ist, seitdem es diese Bundesregierung gibt, zurückgegangen. (Rufe bei der SPÖ: Weil es sich die meisten nicht mehr leisten können!)

Mich hat immer gestört, dass ich, wenn ich einen Krankenhausaufenthalt hatte, zuerst gefragt wurde: Haben Sie eine Zusatzversicherung, ja oder nein? – Nein, ich hatte keine. Wenn aber jemand eine Zusatzversicherung gehabt hat, dann wurde er auf Klasse gelegt. Das ist doch nicht richtig! Aber diese Zwei-Klassen-Medizin haben Sie von der SPÖ eingeführt! – Wir hingegen bauen das jetzt ab.

Noch etwas: Vom Gesetz her gibt es den Auftrag, dass der Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres bis Ende Mai vorzulegen ist. Das ist aber bei der Wiener Gebietskrankenkasse nicht möglich, weil ein Buchhalter erkrankt ist. In diesem Zusammenhang gibt es ein Schreiben an Herrn Bundesminister Haupt, dass dieser wichtige Vorgang wegen eines Erkrankten leider nicht durchgeführt werden kann – und das, obwohl dort bitte 128 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Meine Damen und Herren! Aus all diesen Gründen ist eine Reform der Sozialversicherungen unbedingt notwendig!

Was ist jetzt Sache? – Sache ist, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen durch Rückbau ministerieller Bestellungsrechte zu stärken ist. Die Bestellungsrechte beispielsweise für wichtige Verwaltungskörper des Hauptverbandes liegen jetzt nicht mehr beim aufsichtsberechtigten Bundesminister, sondern bei der Wirtschaftskammer und bei der Bundesarbeitskammer, beide eben als Vertreter der hauptbetroffenen Bevölkerungsschichten. Es gibt da also kein Zugriffsrecht des Bundesministers.

Die Regierungsvorlage beinhaltet, dass bestehende Mehrgleisigkeiten beseitigt werden sowie dass durch Einrichtung einer eigenverantwortlichen und streng kontrollierten Geschäftsführung ein ordentliches Management des Hauptverbandes zu erreichen ist, eines, das sowohl dem öffentlich-rechtlichen Prinzip als auch dem privatwirtschaftlichen Prinzip unterliegt und dort den tagtäglich erprobten Organisationsstrukturen Genüge tut.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel ist es nicht nur, in diesem Bereich die beste, sondern insbesondere die bestgeführte Selbstverwaltung Europas zu erreichen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kollegin Hartinger hat ja bereits einen Abänderungsantrag zu 624 der Beilagen eingebracht, einen Antrag der Kollegen Gaugg und Feurstein betreffend Änderung der 58. ASVG-Novelle.


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