Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 83

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"Im § 441b Abs. 1 in der Fassung der Z 86h wird" – hier wird "I" gestrichen – "im ersten Satz ..." – hier ist "die" zu streichen.

Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass in diesem umfangreichen Abänderungsantrag wesentliche Punkte eingebracht sind. Zum Beispiel ist die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, die an den jeweiligen Universitäten in Ausbildung sind, in diesem Antrag behandelt.

Weiters steht in diesem Abänderungsantrag – und mir tut es Leid, Frau Kollegin Haidlmayr, dass Sie diesen vielleicht noch nicht so studiert haben –, dass es wirklich auch um eine Sicherstellung, um einen Vertrag geht, dass es einen behindertengerechten Zugang für die neuen Vertrags-Gruppenpraxen gibt (Abg. Haidlmayr: Soll!), die eben wirklich auf behinderte Menschen und auf ältere Menschen Rücksicht nehmen sollen. (Abg. Haidlmayr: Ja, aber es steht nur "soll"!)

Und es geht in diesem Bereich natürlich auch – und das bildet ja den Schwerpunkt der heutigen Diskussion – um eine Neuorganisation des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Wichtig ist auch – und das möchte ich noch einmal wiederholen, denn das ist sicher ein Schwachpunkt, der auch in den Diskussionen angezogen wurde –, dass das Vetorecht im Grunde gleichgeblieben und entschärft worden ist. Es ist mir wichtig, das zu sagen.

Hinweisen möchte ich darauf, dass es eine Ausweitung im Verwaltungsrat von zwölf auf 14 Mitglieder geben wird. Der Verwaltungsrat wird damit endlich einen repräsentativen Querschnitt möglichst aller Dienstnehmer- und Dienstgebergruppen aufweisen, denn Kollege Tancsits hat ja schon gezeigt, wie unsolidarisch das im Bereich der unselbständig Erwerbstätigen ist.

Ich möchte aber doch darauf verweisen – weil es immer wieder so durchkommt: um Gottes willen, der Hauptverband und speziell der Vorsitzende, Präsident Sallmutter, hat doch alles getan, was man nur tun kann –: Wo ist zum Beispiel das einheitliche EDV-System aller Träger? – Ich meine, das ist etwas, was heute zeitgemäß ist. Jeder arbeitet mit neuen Systemen. Oder: Hat es Sie nie gestört, dass heute Tausende oder Zehntausende Krankenscheine noch händisch behandelt werden müssen? – Ich meine: Wo bleibt da der moderne Ansatz?

Auch reden wir hier schon jahrelang zum Beispiel von der Einführung der Chipkarte, aber in der Umsetzung ist überhaupt nichts passiert. Dass da Kritik schon angebracht ist, das müssen Sie auch verstehen. Dass man deswegen auch dem Hauptverband und dem Präsidenten im Grunde wirklich mangelndes Verantwortungsgefühl und null Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorwerfen muss, das müssen Sie auch verstehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es hat auch von zwei Vorrednern Ihrer Fraktion das Beispiel eines mittleren Angestellten mit zwei Kindern gegeben, der ein Bruttoeinkommen von 25 000 S hat. Der zahlt nur 850 S für die Krankenkassa pro Monat. Jetzt stelle ich die Vorschläge des Hauptverbandes gegenüber: Erhöhung 0,3 Prozent, Erhöhung 0,5 Prozent bis 1 Prozent Erhöhung. Wenn wir jetzt den Durchschnittswert von 0,5 Prozent nehmen, wären das 1 500 S mehr im Jahr. Das würde Sie überhaupt nicht stören. Also wenn die Vorschläge nur Erhöhungsvorschläge sind, also noch mehr Geld für gleiche Leistung, dann kann das nicht unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte nun noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein, Donabauer und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 728 der Beilagen über die Regierungsvorlage 626 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum BSVG)


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