Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 84

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

"1a. Im § 20 Abs. 2 Z 1 entfällt der Ausdruck ‚und die erforderlichen Steuerbescheide und sonstigen Einkommensnachweise dem Versicherungsträger unverzüglich zur Einsicht vorzulegen‘."

2. Z 6 (alt) wird durch folgende Z 6 (neu) und 6a ersetzt:

"6. § 23 Abs. 4b lautet:

‚(4b) Werden Einkünfte auf Grund von Tätigkeiten gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz, für die die Beitragsgrundlage nach Abs. 1 Z 3 zu bilden ist, erzielt, so ist die Beitragsgrundlage auf Basis von 30 Prozent der sich aus den Aufzeichnungen nach § 20a ergebenden Einnahmen (inklusive Umsatzsteuer) aus diesen Tätigkeiten zu ermitteln. Jeweils ein Zwölftel hievon gilt als monatliche Beitragsgrundlage; werden hingegen Tätigkeiten gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz unterjährig begonnen und eingestellt, so sind die maßgeblichen Einnahmen auf die Monate der tatsächlichen Ausübung umzulegen.‘

6a. Im § 23 Abs. 12 entfällt der Ausdruck ‚4 und‘."

3. Im § 280 Abs. 1 Z 4 in der Fassung der Z 62 wird der Ausdruck "4a und 12" durch den Ausdruck "und 4a" ersetzt.

4. Dem § 280 Abs. 1 in der Fassung der Z 62 wird der Punkt am Ende der Z 7 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 8 angefügt:

"8. rückwirkend mit 1. Jänner 1999 die §§ 20 Abs. 2 Z 2, 23 Abs. 4b und 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2001."

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete! Ich mache nur darauf aufmerksam, bei der Z 1 habe ich gehört, dass Sie gesagt hätten: 1a. Im § 20 Abs. 2 Z 1 , in der mir vorliegenden Vorlage steht Abs. 2 Z 2 .

Ich möchte nur, dass Missverständnisse vermieden werden. Könnten Sie vielleicht diesen Passus noch klarstellen? – 1a. Im § 20 Abs. 2 Z 2, meines Wissens.

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (fortsetzend): § 23 Abs. 4b? (Abg. Riepl: Stellen Sie es doch klar!)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bitte klarstellen! Es geht darum: Sie haben vorgelesen, dass der Gesetzesantrag wie folgt geändert werden soll: "Nach der Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:". Und dann gibt es einen Unterschied zwischen dem, was ich gehört habe, und dem, was hier vorliegt. Ich möchte das nur klarstellen, dass wir dann nicht über etwas Falsches abstimmen.

Wenn Sie diesen Passus bitte noch einmal vorlesen. (Abg. Gatterer: Den letzten Absatz?)  – Nein, den ersten Satz. Im Punkt 1 den ersten Satz.

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (fortsetzend): "1a. Im § 20 Abs. 2 Z 2 entfällt der Ausdruck ,und die erforderlichen Steuerbescheide und sonstigen Einkommensnachweise ...‘."

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Danke. Jetzt ist klar, dass es sich um die Z 2 handelt. (Abg. Mag. Gaßner: Ah jetzt ist es klar! Ja, das kommt davon, wenn die Anträge so spät kommen!)


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