Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 114

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Herr Kollege Kogler! Zweitens: Ich glaube, man sollte fairerweise feststellen – und das haben Sie dankenswerterweise auch anklingen lassen –, dass alle Ministerbüros bis dato alle eingegangenen Anfragen und alle Berichte nicht nur zeitgerecht, sondern, wie ich glaube, auch umfassend und ausführlich abgehandelt haben.

Herr Kollege! Sie haben den Rechnungshofbericht 1998 zitiert und in diesem Zusammenhang dankenswerterweise auch festgestellt, dass gegen Leihverträge von der rechtlichen Seite her prinzipiell nichts einzuwenden ist und dass auch der Rechnungshof in seinen Ausführungen dem positiv gegenübersteht. Das wird auch die folgende Kurzdebatte ergeben, weil im Text des Entschließungsantrages des Kollegen Abgeordneten Dr. Günther Kräuter nachzulesen ist, dass diese Form von Beschäftigungen prinzipiell dann für zulässig erklärt wird, wenn sie über einen begrenzten Zeitraum gehen – das ist hier der Fall – und wenn sie ohne vorhersehbare Folgekosten laufen. Das ist aus meiner Sicht bei dem von mir unterzeichneten Vertrag ebenfalls der Fall, und das beschränkt sich auf besondere fachliche Qualifikationen. (Abg. Mag. Kogler: Lassen wir das lieber mit der fachlichen Qualifikation!)

Sehr geehrter Herr Kollege! Auch das ist aus meiner Sicht bei jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Büro, die diese besondere Form der Beschäftigung haben, der Fall.

Ich darf des Weiteren darauf hinweisen, dass der Rechnungshof einige Empfehlungen abgegeben hat. Der Rechnungshof hat in seinen Empfehlungen gemeint, dass Anforderungsprofile und auch besondere Dienststellenbeschreibungen für die Ministerien notwendig sind. In meinem Hause habe ich kurz nach meinem Amtsantritt mit 1. März eine von manchen sehr kritisierte, wenig goutierte erste vorläufige Geschäftsordnung herausgegeben. Ich bin gerade dabei, diese Geschäftsordnung gemeinsam mit meinem Haus und der Personalvertretung zusammenzufassen und in entsprechender Form zu kürzen, zu straffen, um auch den Punkten einer schlanken Verwaltung dieses Staates gerecht zu werden. Ich finde – zugegebenermaßen – in sehr vielen Abteilungen und Gruppen noch Kleinstabteilungen vor, die auch laut der Kritik des Rechnungshofes nicht effizient sind. Da besteht einiger Handlungsbedarf.

Ich stehe aber auch nicht an zu sagen, dass in meinem Hause tatsächlich sehr viele Überstunden anfallen. Auch Ihre Fraktion, Herr Kollege Kogler, und die andere Oppositionsfraktion haben in der Vergangenheit nicht nur die Summe der Gehälter und die Überstunden kritisiert, sondern auch die Zahl der Beschäftigten. Im Zusammenhang mit den anfallenden Überstunden wird man sich eben einmal die Frage stellen müssen: Will man die Überstunden, die anfallen und regelmäßig in hoher Zahl anfallen, in weitere Dienstposten umwandeln oder will man sie wie bisher in Überstundenleistungen abgelten und damit auch – zugegebenermaßen – das Grundeinkommen auf Grund der Überstundenleistungen, wie es im österreichischen Gebrauch sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Beamten-Dienstrecht üblich ist, dort erhöhen, wo Freizeitabgeltung, entsprechende Abgeltung durch Zeitkontingente nicht mehr möglich ist?

Herr Kollege Kogler! Ich sage auch dazu – und das wissen Sie ganz genau –: Ich war immer ein Anhänger davon, dass geleistete Überstunden dort, wo sie nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, zu bezahlen sind. An dieser meiner Haltung hat sich nichts geändert.

Ich gebe durchaus zu, dass eine der Anfragebeantwortungen semantisch missverständlich behandelt und beanstandet werden kann. Ich stelle aber klar fest, wie ich es auch gegenüber den österreichischen Medien festgestellt habe, dass meine ehemalige Büroleiterin Frau Fabel nicht in den Genuss jenes Geldes gekommen ist, das Sie in der von Ihnen gestellten Frage angesprochen haben, und daher keinesfalls 109 000 S, wie Sie vermutet haben, bekommen hat, sondern aus diesem Titel 0 S erhalten hat.

Ich sage das deswegen so klar, weil ich den Text der Anfragebeantwortung auch dreimal durchgelesen habe und zugebe – ohne den Datenschutz zu verletzen –, dass man vielleicht bei schnellem Durchlesen zu einem ähnlichen Schluss kommen könnte, wie Sie ihn jetzt in den Raum gestellt haben. Daher erscheint es mir auch betreffend Kollegin Fabel, ohne hier den Datenschutz für die anderen drei mit infrage kommenden Kabinettschefs zu gefährden, möglich,


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