Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 115

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die Frage dahin gehend zu beantworten, dass Frau Fabel aus diesem Titel keinen Schilling bekommen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass hier noch mehrere Anforderungen des Rechnungshofes stehen: Allfällig höhere Bezüge im Rahmen von Arbeitsleihverträgen sind zu begründen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich auf die Fragen 10 und 11 der Anfrage 2417/J der Abgeordneten Öllinger und Genossen vom 7. Mai 2001 klar geantwortet habe:

"Die Tätigkeit im Büro einer Politikerin oder eines Politikers wird nur relativ kurze Zeit ausgeübt, wobei eine über das übliche Maß hinausgehende Verfügbarkeit erforderlich ist. Zudem ist ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Unter diesen Voraussetzungen ist es nahezu unmöglich, ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zugleich auf Überlassungsverträge gänzlich zu verzichten." – Zitatende.

Diesem Satz ist – so wie ich es Ihnen beantwortet habe – aus meiner Sicht und auch auf Grund der Anregungen des Rechnungshofes nicht mehr viel hinzuzufügen.

Es sind die geeigneten Vereinbarungen zu treffen, um die Abrechnung der Leiharbeitgeber im Hinblick auf Reisekosten, Überstundenleistung sachlich und rechnerisch prüfen und bestätigen zu können. Das wurde nach meiner Ansicht, nach Ansicht meiner Innenrevision und auch nach Ansicht der Beamten aus meiner Personalabteilung ordnungsgemäß gehandhabt, sodass ich mit gutem Gewissen sagen kann, die Forderungen des Rechnungshofes, jene drei Empfehlungen, die er gegeben hat, weitestgehend sowie die Grundvoraussetzungen für Überlassungsverträge, die er gestellt hat, auch eingehalten zu haben.

Sehr geehrter Herr Kollege! Ich darf Folgendes hinzufügen, weil Sie meinen, dass es in meinem Bereich ein Kontrolldefizit gegeben hat: Ich habe bei der Geburtstagsfeier des steirischen Chefredakteurs der "Kleinen Zeitung", Zankel, am Pogusch erfahren, dass es Gerüchte gibt, dass meine Büroleiterin kein abgeschlossenes Jusstudium hat. Ich bin diesem Gerücht am nächsten Tag nachgegangen und habe Kollegin Fabel gebeten, mir die entsprechenden Dokumente vorzulegen.

Von meinem Hause sind ihr von der Personalabteilung 14 Tage vorher die entsprechenden Unterlagen abverlangt worden. Sie hat glaubwürdig und, ich glaube, durchaus nachvollziehbar meinen Beamten mitgeteilt, dass sie in den Tagen bis Ostern ihre Dokumente aus Leoben, woher sie stammt, und aus Kärnten, wo sie ihr ehemaliges Dienstverhältnis hatte, beibringen wird, sodass meine Beamten keinen Verdacht schöpfen konnten, dass hier etwas nicht in Ordnung ist.

Bereits am nächsten Tag, nachdem ich von ihr die Übergabe der Dokumente verlangt hatte, hat sie per E-Mail bei mir gekündigt, und ich habe diese Kündigung angenommen.

Ich sage aber auch klar dazu, dass die Tätigkeit der Leitung eines Ministerbüros nicht von einem akademischen Studium abhängig ist, sondern in dieser Position ausschließlich und allein das Vertrauensverhältnis zum Minister und sonst keine Qualifikation erforderlich ist. Ich habe mich in meinem Vertrauen getäuscht gefühlt und daher die Kündigung angenommen, um nicht anderen Gerüchten, die in der Öffentlichkeit kursieren, das Wort zu reden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie sich die Büroleitungen anderer ansehen und jene aus der Vergangenheit betrachten, so ist durchaus feststellbar, dass nicht immer Akademiker die Leitung der Büros innehatten, weil diese Position keinen akademischen Posten eo ipso voraussetzt.

Wenn ich die angegebenen Beträge, die Bruttobeträge einschließlich Lohn- und Lohnnebenkosten sind, tatsächlich auf das reduziere, was sie sind, nämlich Beamtengehälter in der Stufe A1/4 bis A1/6, wenn ich die Nettosummen, die zur Auszahlung gelangen, betrachte, so meine


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